Bonitätsprüfung: Bonität und Kreditwürdigkeit

       

Eine Bonitätsprüfung erfolgt immer dann, wenn man einen Kredit bei einer Bank in Anspruch nehmen will. Die Bank geht mit der Kreditvergabe das Risiko ein, dass der Kunde seine Raten nicht mehr bezahlen kann. Sie wird daher versuchen, das Ausfallrisiko klein zu halten und die Kreditwürdigkeit des Kunden, die so genannte Bonität, bereits im Vorfeld zu bestimmen. Die Bonität ist also die Fähigkeit und die Bereitschaft des Kreditnehmers, ausstehende Forderungen pünktlich und vollständig zu bedienen.

Neben der Überprüfung der regelmäßigen Einkünfte ist die Abfrage einer Wirtschaftsauskunftei das Kernstück jedes Bonitätschecks. Das bekannteste, doch längst nicht einzige Unternehmen dieser Art ist hierzulande die Schufa. Sie speichert sämtliche Daten über Vertragsabschlüsse und Zahlungsausfälle, die ihr von ihren Partnern, also Kreditinstituten, Händlern und anderen Dienstleistern gemeldet werden. Nicht alle Vermerke werden bei der Kreditvergabe negativ bewertet. So kann beispielsweise die Bewilligung eines Baudarlehens auf eine besonders hohe Zahlungsfähigkeit hinweisen.

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Wonach bestimmt sich die Bonität?

Ob ein Kunde als kreditwürdig eingestuft wird oder nicht, hängt von der Höhe seines regelmäßigen Einkommens, seinem bisherigen Zahlungsverhalten und den darüber in der angefragten Wirtschaftsauskunftei gespeicherten Daten ab. Bei Bankdarlehen spielen auch Sicherheiten wie belastbare Immobilien, Bürgschaften oder andere Sachwerte eine wichtige Rolle. Ein gutes Gehalt oder hohe monatliche Umsätze allein sind also nicht zwangsläufig Kennzeichen herausragender Zahlungsfähigkeit. Schließlich können große Teile dieses Geldes durch anderweitige Verpflichtungen gebunden sein. Beispielsweise in Form laufender Kredite oder Unterhaltszahlungen, die ein geschiedener Familienvater für seine minderjährigen Kinder leisten muss. Darüber hinaus unterscheidet man zwischen persönlicher und wirtschaftlicher Kreditwürdigkeit.

Persönliche Kreditwürdigkeit

Sie richtet sich nach der anzunehmenden Leistungsbereitschaft des Kreditnehmers und ist eng mit dessen persönlichen Lebensumständen und seiner bisherigen Lebensführung verknüpft. Im Beratungsgespräch beurteilt der Bankmitarbeiter daher nicht nur die eingereichten Unterlagen, sondern auch die Stabilität der familiären Situation des Antragstellers, seinen beruflichen Werdegang oder die Anzahl seiner bisherigen Wohnungswechsel. Er versucht also, sich einen möglichst umfassenden einen Eindruck von der persönlichen Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit des Kunden zu verschaffen. Direktbanken, die ihren Kundenkontakt ausschließlich per Chat, Telefon oder Email abwickeln, müssen auf diese Form der Bonitätsprüfung natürlich verzichten.

Wirtschaftliche Kreditwürdigkeit

Hierbei sind die bisherige Zahlungshistorie und die sogenannte Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers entscheidend. Also das Potenzial, ein Darlehen im vereinbarten Zeitraum entsprechend der jeweiligen Vertragskonditionen vollständig zurückzuzahlen. Dazu bedarf es jedoch eines regelmäßigen Gehalts. Ohne festes Einkommen ist eine Kreditaufnahme bei seriösen Anbietern kaum möglich. Darüber hinaus wird auch die Beständigkeit des Beschäftigungsverhältnisses zur Bonitätsbewertung herangezogen. Personen, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag vorweisen können oder sich noch in der Probezeit befinden, haben es bei der Kreditbewilligung ungleich schwerer als Arbeitnehmer, die seit vielen Jahren beim selben Unternehmen angestellt oder gar verbeamtet sind.

Verfügbarkeit des Einkommens

Neben der Stabilität des Arbeitsverhältnisses ist auch die Höhe der monatlichen Einkünfte maßgebend. Dabei zählt jedoch nicht nur die konkrete Summe, die Monat für Monat auf das Konto des Beschäftigten wandert. Ausschlaggebend ist viel mehr, inwieweit diese über dem jeweils gültigen Pfändungsfreibetrag liegt. Die Bemessungsgrenze der Pfändungsfreibeträge wird hierbei vom Staat festgelegt und in unregelmäßigen Abständen an die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten angepasst. Dabei gilt, je mehr unterhaltspflichtige Personen der Kreditnehmer mitfinanzieren muss, desto geringer ist der Gehaltsanteil, den Gläubiger im Zweifelsfall zur Deckung offener Forderungen heranziehen dürfen.

Bonitätsscore

Dass er feste Einkünfte hat, muss der Antragsteller selbst in Form von Gehaltsabrechnungen oder betriebswirtschaftlichen Auskünften nachweisen. Anders verhält es sich mit seiner bisherigen Zahlungsmoral. Diese wird vom Kreditgeber mithilfe eines Bonitätsscores beurteilt, den die Schufa und ähnliche Unternehmen herausgeben. Er stellt eine zusammenfassende Bewertung des bis dato vermerkten Zahlungsverhaltens dar. Eröffnete Girokonten und laufende Ratenkredite fließen ebenso in die Bonitätsbewertung mit ein, wie unbeglichene Forderungen, soweit sie der Wirtschaftsauskunftei vom jeweiligen Vertragspartner gemeldet wurden. Daher zieht nicht jede Mahnung eine Scoreminderung nach sich, amtliche Vollstreckungsbescheide und eidesstattliche Versicherungen jedoch führen immer zu einem negativen Ergebnis der Bonitätsprüfung.

Sicherheiten

Bei Darlehen wie Baufinanzierungen oder Konsumkrediten kann die finanzielle Vertrauenswürdigkeit mit der Vorlage angemessener Sicherheiten erhöht werden. Gängig sind beispielsweise Eigentumswohnungen, Sachwerte oder Lebensversicherungen und ähnliche Verträge. Diese müssen allerdings hoch genug dotiert sein, um die gewünschte Leihsumme abzudecken. Bei einem Autokredit werden Zahlungsausfälle klassischerweise über das Fahrzeug selbst abgesichert. Kunden mit herabgesetztem Schufa-Score können außerdem einen solventen Bürgen benennen, der den Kreditvertrag mit ihnen gemeinsam unterschreibt und dementsprechend bereit ist, mit seinem eigenen Vermögen für die vollständige Rückzahlung des Darlehens zu bürgen.

Wann findet eine Bonitätsprüfung statt?

Dass Banken die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden umfassend prüfen, bevor sie ein Darlehen bewilligen, ist bekannt. Vor Abschluss eines Leasingvertrages oder Erhalt einer Kreditkarte müssen Kunden den Bonitätscheck ebenfalls bestehen. Darüber hinaus nehmen auch Telefonanbieter oder Versandhändler eine Bonitätsprüfung vor, wenn auch in abgemilderter Form. Gerade in Großstädten mit heiß umkämpften Wohnungsmarkt verlangt auch so mancher Vermieter eine Schufa-Auskunft von seinen Bewerbern. Kurzum, eine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit findet immer dann statt, wenn eine geldwerte Leistung im Voraus erbracht werden soll. Vor Abschluss zahlreicher Verträge muss der der Kunde daher der sogenannten Schufa-Klausel zustimmen, mit der er seinem Vertragspartner erlaubt, die über ihn in der Wirtschaftsauskunftei gespeicherten Daten abzufragen.

Kredite

Ein Darlehen kann auf verschiedenen Wegen realisiert werden. Entweder über das klassische Kreditinstitut vor Ort, die Direktbank im Internet oder an einer der sogenannten Kreditbörsen, an denen Privatanleger Geld gegen Zinsen verleihen. In allen drei Fällen wird die Bonität des Antragstellers mal mehr, mal weniger eingehend kontrolliert. Die zeitintensivste Bonitätsprüfung nehmen Filialbanken vor, gleichgültig ob es sich um einen Kleinkredit in Höhe von wenigen Tausend Euro oder um eine Baufinanzierung im Wert von 300.000 Euro handelt.

Filialbanken

Bei der klassischen Filialbank vor Ort werden Antragsteller genau unter die Lupe genommen und sollten bereit sein, ihre finanzielle Situation vollständig offenzulegen. Als sogenannter A-Vertragspartner der Auskunfteien erhalten Banken außerdem eine entsprechend umfangreiche Bonitätsauskunft, die sowohl sämtliche positiven wie negativen Merkmale in der Zahlungshistorie ihres potenziellen Kreditnehmers auflistet. Dennoch muss diese umfangreiche Überprüfung nicht zum Nachteil des Kunden sein. Schließlich können im persönlichen Beratungsgespräch auch Alternativen zum Wunschdarlehen intensiv erörtert werden. Das gilt umso mehr, wenn es sich bei dem Antragsteller um einen langjährigen Kunden handelt, den die Bank auch weiterhin an sich binden will.

Direktbanken

Anders als Hausbanken, bei denen jeder Kreditantrag persönlich bearbeitet wird, verwenden Direktbanken ein standardisiertes Bewertungsverfahren, mit dem die Kreditwürdigkeit des Kunden innerhalb weniger Minuten eingeschätzt wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie weniger strenge Kriterien bei der Darlehensvergabe anlegen. Neben dem Bonitätsscore und der Einkommenshöhe werden auch der Familienstand und die Art des Arbeitsverhältnisses zur Beurteilung herangezogen. Persönliche Eindrücke des Sachbearbeiters, die das Gesamtbild aufwerten könnten, spielen bei der Bonitätsprüfung hingegen keine Rolle. Darüber hinaus müssen Bewerber die im Antragsformular gemachten Angaben belegen, bevor die Bank ein verbindliches Angebot vorlegt.

Kreditbörsen

An einer Kreditbörse haben auch Personen mit schlechter Bonität die Chance auf ein Darlehen. Einer Überprüfung ihrer Zahlungsfähigkeit müssen sie dennoch zustimmen. Schließlich werden die dort verhandelten Kredite von Privatpersonen vergeben, die keinen persönlichen Eindruck von dem Kreditsuchenden gewinnen können. Entsprechende Internet-Plattformen holen beispielsweise eine Schufa-Auskunft ein, deren Ergebnis für alle Anleger sichtbar ist. Außerdem können Bewerber ihre regelmäßigen Einkünfte öffentlich machen oder ein eigenes Fahrzeug als Sicherheit anbieten. Grundsätzlich kann sich also jeder, ungeachtet seiner gegenwärtigen Bonität, an einer Kreditbörse bewerben. Ob er die dortigen Geldgeber von seinem Vorhaben überzeugen kann, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Online-Shopping

Beim Online-Shopping gibt es keinen persönlichen Kontakt zwischen dem Kunden und dem Händler. Einige Shopbesitzer handhaben die Vertrauensfrage daher so, dass sie zuerst eine Bonitätsprüfung vornehmen, bevor der Kunde auf Rechnung einkaufen kann. Versandhändler gehören hierbei zu den B-Vertragspartnern der Wirtschaftsinformationsdienste. Sie erhalten daher nur eine Auskunft über etwaige Abweichungen im bisherigen Zahlungsverhalten, beispielsweise über mehrfach gemahnte Rechnungen. Positive Merkmale wie pünktlich beglichene Raten werden darin nicht berücksichtigt. Manche Versandhäuser bieten Neukunden grundsätzlich nur das Lastschriftverfahren oder die Vorkasse als Zahlungsmöglichkeit an. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Zahlung hat der Kunde ausreichend Bonität bewiesen und wird für den Kauf auf Rechnung freigeschaltet.

Vor allem große Online-Versandhäuser bieten solventen Kunden die Möglichkeit, ihre Käufe per Monatsrechnung oder Ratenzahlung zu begleichen. Während beim Kauf auf Monatsrechnung mehrere Bestellungen innerhalb eines Kalendermonats in einer Rechnung gebündelt werden, wird beim Finanzkauf ein Ratenvertrag abgeschlossen, den es innerhalb einer festgelegten Laufzeit zu erfüllen gilt. Je nach Anbieter können Kunden auch eine Zahlpause nutzen. Der Gesamtrechnungsbetrag wird dann erst nach Ablauf von 30, 60 oder 100 Tagen fällig. Für alle drei Modelle müssen sich Kunden im Zweifelsfall jedoch erst qualifizieren. Auch zu diesem Zweck überprüfen Online-Händler die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden mittels Bonitätsauskunft.

Laufzeitverträge

Laufzeitverträge wie sie von Mobilfunkunternehmen, Fitnessstudios oder Pay-TV-Sendern angeboten werden, haben meist eine Mindestdauer von 24 Monaten. Daher müssen Kunden vor Abschluss eines entsprechenden Tarifes nachweisen, dass sie innerhalb dieser Zeit mit größter Wahrscheinlichkeit in der Lage sein werden, die monatlichen Gebühren zu bezahlen. Je nach Vertragswert verlangen einige Anbieter daher die Einkommensbescheide der vergangenen drei bis sechs Monate. Außerdem informieren sie sich bei einer Wirtschaftsauskunftei über die bisherige Bonität des potenziellen Kunden. Personen, denen Mobilfunkverträge bereits vonseiten eines Anbieters gekündigt wurden, haben daher kaum Chancen auf einen erneuten Vertragsabschluss.

Ratenkauf

Wie beim Online-Händler auch können Kunden in großen Elektronikmärkten oder Möbelhäusern ihre Wunschartikel im Ratenkauf erwerben. Gleichgültig ob es sich dabei um ein preisgünstiges Notebook, ein Heimkinosystem oder die neue Einbauküche im Wert von mehreren Tausend Euro handelt. Für die Bewilligung des Ratenkaufes muss der Kunde je nach Warenwert und Händler mindestens 3 bis 6 Monate lang beim selben Arbeitgeber angestellt sein oder in freiberuflicher Tätigkeit ein angemessen hohes Einkommen erzielen. Zusätzlich fragt die Händlerbank den Bonitätsscore des Kunden ab. Wer sich für einen Ratenkauf entscheidet, geht daher keinen Kreditvertrag mit dem Kaufhaus selbst, sondern mit dem für ihn tätigen Geldinstitut ein. Bei manchen Händlern gilt für Finanzierungen außerdem ein Mindestbetrag. Er liegt meist zwischen 250 und 1000 Euro Einkaufswert.

Miete und Leasing

Sowohl Fahrzeuge als auch Maschinen oder ganze Produktionsanlagen können heute vom Kunden angemietet oder geleast werden. Dabei zahlt er dem Händler ein monatliches Entgelt für die Nutzung des Wirtschaftsgutes. Anders als bei einem klassischen Mietvertrag kann der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit jedoch entscheiden, ob er das Leasingobjekt an den Besitzer zurückgeben, es käuflich erwerben oder den Vertrag erneuern will. Gängig sind hierbei Vertragslaufzeiten zwischen 12 Monaten und 3 Jahren. Da es sich somit um eine längerfristige finanzielle Verpflichtung handelt, nimmt die Händlerbank eine Bonitätsprüfung bei der für sie tätigen Wirtschaftsauskunftei vor. Darüber hinaus müssen Leasingnehmer über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen.

Vor allem in begehrten Wohnlagen und städtischen Ballungszentren verlangen viele Wohnungseigentümer und Immobilienmakler eine Schufa-Selbstauskunft von ihren Bewerbern, auch wenn diese Praxis von Datenschützern immer wieder kritisiert wird. Mietnomaden jedoch, die ihre Monatsmiete nicht begleichen und die Wohnung im schlimmsten Fall verwüsten, sind der Albtraum eines jeden Immobilienbesitzers, vor dem er sich zu schützen versucht. Bei der Schufa können Wohnungssuchende zu diesem Zweck eine sogenannte Verbraucherauskunft beantragen. Sie enthält keine persönlichen Details, sondern lediglich eine kurzgehaltene Bonitätsbewertung des Bewerbers.

Sonstige

Eine Bonitätsprüfung in Form der Schufa-Abfrage wird darüber hinaus bei der Neueröffnung eines Girokontos oder bei der Beantragung einer Kreditkarte vorgenommen. Auch vor der Aktivierung oder Erweiterung des Dispositionskredites fragt die Bank bei der Wirtschaftsauskunftei nach. Selbiges gilt für viele Versicherungsunternehmen. So wird die Kreditwürdigkeit des Kunden typischerweise vor Abschluss einer Kfz-Versicherung geprüft. Ebenso gibt es Zahnzusatzversicherer und Lebensversicherer, die eine Schufa-Auskunft einholen. Ferner nehmen Inkassounternehmen Bonitätsprüfungen vor, um beispielsweise Stundungen mit dem betroffenen Schuldner zu vereinbaren.

Wer führt die Bonitätsprüfung durch?

Eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit erfolgt bei Privatpersonen normalerweise über die Wirtschaftsauskunftei, mit der das jeweilige Kreditinstitut oder Dienstleistungsunternehmen zusammenarbeitet. Bei der Aufnahme eines Darlehens oder dem Finanzkauf im Elektronikmarkt werden meist auch Einkommensnachweise verlangt. Diese muss der Kunde selbst vorlegen. Auskunfteien haben keinen Einblick in die Gehälter und Einkommensquellen der Verbraucher. Auch Unternehmen, Banken und ganze Staaten werden in ihrer Kapitaldienstfähigkeit beurteilt. Hierfür sind die sogenannten Ratingagenturen zuständig. Die erste von ihnen, Moody’s, wurde in den 30er Jahren in den USA gegründet. Eine bekannte deutsche Ratingagentur ist beispielsweise die Creditreform Rating AG.

Banken und Vertragspartner

Nicht nur Banken prüfen die Bonität ihrer Kunden, bevor sie einen Kredit vergeben. Auch andere, nicht im Finanzbereich aktive Unternehmen wie Stromanbieter, Fernschulen, Mobilfunkunternehmen, Versandhäuser und Online-Shops wollen sichergehen, dass sie es mit zahlungsfähigen Partnern zu tun haben. In welchem Umfang sie die Bonitätsprüfung vornehmen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für den Internethändler, der nur nachweislich solventen Kunden den Kauf auf Rechnung gestattet, genügt die Bonitätsbewertung der Auskunftei. Beim Finanzkauf im Möbelhaus ist eventuell ein Einkommensnachweis nötig. Und bei der Kreditaufnahme ist ein solcher zwingende Voraussetzung. Den Nachweis über seine regelmäßigen Einkünfte erbringt der Verbraucher hierbei selbst, da entsprechende Daten von Auskunfteien nicht gesammelt werden.

Auskunfteien für Privatpersonen

Anders als manchmal angenommen, sind Auskunfteien keine staatlichen Einrichtungen, sondern privatrechtliche Unternehmen. Ihr Kerngeschäft besteht in der Sammlung und Aufbereitung von Daten, die sie von Geldinstituten, Nicht-Banken und aus amtlichen Schuldnerregistern zum Zahlungsverhalten privater Verbraucher erhalten. Sie vermerken beispielsweise Kontoeröffnungen, die ihnen von Banken gemeldet werden oder gemahnte Rechnungen, über die sie Krankenkassen informieren. Auf Grundlage dieser Datensätze führen sie die Bonitätsprüfung anhand eines statistisch-mathematischen Scoringverfahrens durch.

Das Ergebnis dieser Berechnung wird meist in einem Zahlenwert wiedergegeben, der die prozentuale Wahrscheinlichkeit abbildet, mit der ein Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann und will. Einen Einblick in die tatsächliche Vermögenssituation des Einzelnen haben die Auskunfteien jedoch nicht. Sie prüfen die Kreditwürdigkeit einzig anhand der Daten, die sie von jenen Partnern erhalten, denen der Verbraucher verpflichtet ist. Weitere bonitätsrelevante Faktoren wie die Höhe des Einkommens, etwaige Ersparnisse oder die berufliche Qualifikation und Laufbahn werden bei dieser Form der Bonitätsprüfung nicht berücksichtigt.

Rating Agenturen

Was die Auskunfteien für Privatpersonen sind, sind Ratingagenturen für Unternehmen, Geldinstitute und Staaten. Zur Bonitätsprüfung verwenden sie sowohl öffentlich zugängliche Informationen als auch firmeninterne Daten über Kundenstamm, Wettbewerber oder Lieferanten. Das Ergebnis ihrer Analysen drücken Ratingagenturen in Form einer Buchstabenkombination, dem sogenannten Ratingcode aus, wobei das dreifache A als Bestnote gilt und das D die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens oder Staates kennzeichnet. Im Unterschied zu Privatpersonen ist es Unternehmen jedoch möglich, ihre bonitätsrelevanten Daten zu beschönigen oder im schlimmsten Fall ganze Jahresabschlüsse zu fälschen, wodurch sie weiterhin als kreditwürdig gelten, obgleich sie kurz vor dem Konkurs stehen.

Welche Daten werden bei der Bonitätsprüfung abgefragt?

Die Daten, die bei der Bonitätsprüfung abgefragt werden, unterscheiden sich zunächst nach solchen, die der Kunde selbst nachweisen muss und jenen Informationen, die der potenzielle Kreditgeber von der Wirtschaftsauskunftei erhält. Dabei wird nicht jede Anfrage von Schufa und Co. im selben Umfang beantwortet. Auskunfteien unterscheiden hinsichtlich ihrer Mitglieder zwischen A-Vertragspartnern, zu denen Banken, Leasingunternehmen und Kreditkartengesellschaften gehören sowie Partnern der Kategorie B, bei denen es sich um Versicherungsunternehmen, Möbelhäuser oder Handytarifanbieter handelt.

Letztere erhalten keinen detaillierten Einblick in die Finanzsituation ihrer Kunden, sondern werden nur über negative Merkmale informiert, soweit diese vorliegen. Anders als vielleicht angenommen ist das jedoch nicht immer zum Vorteil des Verbrauchers. Positive Merkmale, die eine Steigerung der Kreditwürdigkeit bewirken könnten, werden in der sogenannten B-Auskunft nämlich nicht berücksichtigt. Weitere Vertragspartner wie beispielsweise Internetauktionshäuser oder Inkassounternehmen können nur personenbezogene Informationen anfordern, um beispielsweise die Aktualität oder Korrektheit von Adressdaten zu überprüfen.

Identifikationsdaten

Im Bereich des Internethandels gibt es in der Regel keinen persönlichen Kontakt zwischen Kunden und Verkäufern. Onlineshops und Direktbanken müssen die vom Kunden gemachten Angaben zur Person und zur Anschrift also verifizieren können, um Verwechslungen oder gar Identitätsmissbrauch vorzubeugen. Daher speichern Auskunfteien personenbezogene Daten wie den Namen, das Geburtsdatum, die aktuelle Adresse und gegebenenfalls auch frühere Anschriften des Verbrauchers, die der Vertragspartner im Bedarfsfall abfragen kann.

Selbst wenn andere Einträge schon längst aus dem Register gelöscht wurden, werden diese Daten dauerhaft gespeichert. Wer also einmal in einer Auskunftei vermerkt wurde, bleibt dort zumindest namentlich stehen. Bei Direktbanken müssen Kunden ihre Identität zusätzlich über das sogenannte Postident-Verfahren eindeutig feststellen lassen, bevor sie ein Konto eröffnen oder einen Kredit aufnehmen können. Für den Finanzkauf im Möbelhaus oder den Abschluss eines Handyvertrages vor Ort genügt hingegen die Vorlage des Personalausweises.

Vorhandene Scorewerte von Auskunfteien

Auskunfteien wie die Schufa errechnen auf Grundlage der ihr vorliegenden Daten für jeden Verbraucher einen Scorewert zwischen 0 und 100 Prozent, der angeben soll, mit welcher Wahrscheinlichkeit die betreffende Person einen Kredit zurückzahlen oder eine Rechnung begleichen wird. Dabei kann jeder Kreditgeber selbst entscheiden, von welcher Datensammelstelle er seine Auskünfte beziehen möchte. Außerdem tauschen Auskunfteien die ihnen vorliegenden Informationen auch untereinander aus. Für den Verbraucher gilt hierbei, je höher der Scorewert ausfällt, desto besser ist es um die eigene Bonität bestellt.

Scoring und Kreditwürdigkeit

Sobald ein Kunde eine Finanzierung abschließen, ein Auto auf Raten kaufen oder einen Kleinkredit aufnehmen möchte, muss er einer Bonitätsprüfung zustimmen. Der potenzielle Kreditgeber holt also eine Auskunft ein, die je nach Status des Vertragspartners mehr oder weniger detailliert ausfallen kann. Ausschlaggebend für die Kreditentscheidung ist jedoch der abschließende Scoringwert. Dabei richtet sich dieser auch nach dem Zweck der Anfrage. Beispielsweise kann das Zahlungsverhalten eines Verbrauchers einen hohen Wert für Versandhausbestellungen erzielen, wird aber bei Kreditverträgen kritisch eingeschätzt und mit einem entsprechend niedrigeren Score bedacht.

Mögliche Konsequenzen

Wer nur einen geringen Bonitätsscore erzielt, kann im Zweifelsfall weder einen Handyvertrag noch eine Autoversicherung abschließen. Ist der Scoringwert noch im akzeptablen Bereich gelten Verbraucher zwar nach wie vor als kreditwürdig, müssen für ihr Darlehen aber höhere Zinsen bezahlen, als Personen mit ausgezeichneter Bonität. Das gilt insbesondere für viele der sogenannten Schufa-freien Darlehen. Auch wenn die Anbieter mit einer Vergabe ohne Bonitätsprüfung werben, findet diese in den meisten Fällen dennoch statt. Entsprechende Kreditinstitute sind allenfalls bereit, auch einem Kunden Geld zu leihen, der bei anderen Banken längst kein Darlehen mehr erhalten würde. Zu entsprechend teuren Zinsen versteht sich.

Einkommensnachweise

Dass er einer regelmäßigen beruflichen Tätigkeit nachgeht und daraus ein entsprechendes Gehalt bezieht, muss der Verbraucher selbst beweisen. Denn weder sein Einkommen noch dessen Herkunft wird von Auskunfteien erfasst. Als Einkommensnachweise gelten beispielsweise Lohnzettel oder Gehaltsabrechnungen. Freiberufler und selbstständige Unternehmer können ihre Einkünfte beispielsweise in Form ihrer betriebswirtschaftlichen Auskünfte oder ihrer aktuellen Einkommenssteuererklärung belegen. Je nach Anliegen sind mehr oder weniger umfangreiche Nachweise nötig.

Die umfangreichsten Nachweise müssen Bankkunden erbringen, die einen Kredit aufnehmen wollen. Das gilt umso mehr, wenn sie selbstständig tätig sind. Unternehmer, die sich eine große Summe leihen und ihre

Bonität mittels ihrer betriebswirtschaftlichen Auskunft darlegen wollen, sollten die Unterlagen der vergangenen drei Jahre vorlegen. Je nach Kreditinstitut und Höhe des Darlehens müssen Bewerber jedoch mindestens ihre Einkünfte für einen Zeitraum von drei bis sechs Monate belegen können. Selbiges gilt auch für zahlreiche Finanzkäufe oder Mobilfunkverträge. Für den Kauf auf Rechnung beim Versandhändler oder Online-Shop bedarf es hingegen keiner derartigen Belege.

Negativdaten und Positivdaten

Namentlich in einer Wirtschaftsauskunftei vermerkt zu sein, ist etwas ganz Alltägliches. Handelt es sich bei Schufa und Co. doch nicht um Schuldenregister, sondern um Datensammelstellen, die ihren Vertragspartnern aufbereitete Informationen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise können Kreditgeschäfte aller Art unkompliziert und zeitnah abgewickelt werden. Dementsprechend wird bei den gespeicherten Daten zwischen positiven und negativen Merkmalen unterschieden. Auch wenn die Scoreberechnung im Einzelnen nicht immer nachvollziehbar ist, wirkt sich also nicht jeder Schufa-Eintrag zum Nachteil des Verbrauchers aus. Manche steigern sogar dessen Kreditwürdigkeit.

Positive Merkmale

Wurde einem Verbraucher schon einmal ein Kredit bewilligt oder eine Kreditkarte ausgegeben, führt dieser Vermerk mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Verbesserung seines Bonitätsscores. Schließlich wurde er von dem betreffenden Kreditinstitut für zahlungsfähig und zuverlässig genug eingeschätzt, um das Darlehen zurückzuzahlen oder mit dem Verfügungsrahmen, den eine Kreditkarte mit sich bringt, verantwortungsvoll umzugehen. Dies gilt natürlich nur, solange die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und vertragsgetreu erfüllt wurden. Auch Kontoeröffnungen und Kontokündigungen gelten als positive Merkmale, allerdings muss die Kontoauflösung dabei vom Verbraucher vorgenommen worden sein.

Negative Merkmale

Bonitätsmindernd hingegen wirken sämtliche Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Zahlungsverhalten, sofern sie der Auskunftei von dem betroffenen Vertragspartner gemeldet wurden. Dazu gehören Kontokündigungen vonseiten der Bank, Kreditkartenmissbrauch oder Mahnbescheide über Forderungen, die nicht bestritten wurden. Auch Darlehen oder Laufzeitverträge, die wegen Zahlungsverzugs gekündigt wurden, Kontopfändungen und andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen führen zu einer Herabsetzung des Kreditscores. Telefonanbieter, Versandhäuser oder Versicherungen können bei der Bonitätsprüfung ihrer Kunden nur etwaige Negativdaten abfragen. Positive Merkmale, die einen bonitätsmindernden Eintrag relativieren könnten, bleiben ihnen verborgen.

Anzahl von Bankkonten und Kreditkarten

Informationen darüber, wie viele Bankkonten ein Verbraucher hat oder ob ihm bereits eine oder mehrere Kreditkarten bewilligt wurden, fließen zwar in die Scoreberechnung der Auskunfteien ein, sind aber nicht allen Vertragspartnern zugänglich. Nur Kreditinstitute und ähnliche Unternehmen wie beispielsweise Leasinggesellschaften erhalten eine Auskunft, in der die laufenden Konten und Karten aufgeführt sind. Dabei wirkt sich beispielsweise der Vermerk über die Bewilligung einer Kreditkarte tendenziell positiv auf die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers aus.

Eine Vielzahl an Konten und Karten hingegen kann zu einer Herabsetzung der eigenen Bonität führen. Beispielsweise, wenn der Bankberater oder die Auskunftei den durch mehrere Dispokredite und Kreditkarten stark erweiterten Verfügungsrahmen als Risikofaktor interpretiert. Könnte der Verbraucher bei gleichzeitiger Ausreizung aller Konten und Karten doch innerhalb kürzester Zeit in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Inwieweit die einzelne Karte jedoch tatsächlich belastet ist oder ob sich die Konten im Plus oder Minus befinden, erfährt der potenzielle Kreditgeber nicht.

Kontostände

So wenig die Wirtschaftsauskunftei Daten über das Einkommen eines Verbrauchers hat, kennt sie dessen Kontostände. Lediglich Angaben zu laufenden Konten und aktiven Kreditkarten sind vermerkt. Diese können jedoch nur von Kreditinstituten eingesehen werden. Versandhändler oder Mobilfunkanbieter haben keinen Zugriff auf diese Informationen und fordern ihre Kunden auch nicht zur Offenlegung aktueller Kontostände auf. Wenn allerdings bereits Konten gesperrt wurden, ist dies negativ vermerkt und mindert die Kreditwürdigkeit des Kunden. Ein ausgereizter Dispokredit hingegen taucht in der Bonitätsauskunft nicht auf. Wenn Sie also einen neuen Handyvertrag abschließen wollen und keinen negativen Schufa-Eintrag haben, spielt es keine Rolle, ob Ihr Konto gerade im Minus ist oder nicht.

Laufende Kredite

Bereits abgeschlossene und noch nicht erfüllte Kredite sind in der Wirtschaftsauskunftei vermerkt. Bei einem erneuten Kreditantrag, der beispielsweise zu Zwecken der Umschuldung aufgenommen wird, erfährt die Bank also von den bestehenden Verpflichtungen, auch wenn sie bei einem anderen Kreditinstitut aufgenommen wurden. Dabei muss ein laufendes Darlehen keine Ablehnung des Kreditantrages zur Folge haben. Schließlich erhält die Bank auch Informationen darüber, ob die bisherigen Raten pünktlich bezahlt wurden. Liegen von dieser Seite keine Beanstandungen vor, kann das laufende Darlehen sogar auf eine erhöhte Kreditwürdigkeit hinweisen. Informationen über bereits getilgte Kredite bleiben drei Jahre lang in der Bonitätsauskunft gespeichert.

Für die Bank ist das Wissen um laufende Kredite eine wichtige Information, um die aktuelle und zukünftige Belastbarkeit des Antragstellers einschätzen zu können. Vor allem, wenn das neue Darlehen nicht der Umschuldung dient, sondern zum Erwerb von Konsumgütern gedacht ist. Schließlich sollen die unterschiedlichen Ratenzahlungen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kunden nicht übersteigen. Damit die Bank einen weiteren Kreditantrag bewilligt, müssen Gesamtbelastung, Einkommenshöhe und Stabilität des Arbeitsverhältnisses also in einem gesunden Verhältnis zueinanderstehen. Andere Vertragspartner der Auskunfteien wie beispielsweise Telekommunikationsunternehmen erhalten keine Auskunft über laufende Kredite und fragen diese vor Vertragsabschluss auch nicht ab.

Gerüchte rund um die Bonitätsprüfung

Über Bonitätsprüfungen und insbesondere das Scoringverfahren der Auskunfteien sind zahlreiche Gerüchte im Umlauf, die zu viel Halbwissen und manchmal auch unbegründeten Befürchtungen aufseiten der Verbraucher führen. Viele Konsumenten nehmen beispielsweise an, dass ein Schufa-Eintrag grundsätzlich etwas Negatives sein muss. Dabei werden in der Schufa auch Positivdaten vermerkt, die ihre Kreditwürdigkeit sogar steigern können. Kritik kommt vor allem von Datenschützern und Verbraucherschutzverbänden. Sie halten die Scoreermittlung für grundsätzlich fragwürdig, weil intransparent und unterstellen Auskunfteien gerne eine regelrechte Sammelwut, was die Daten von Endverbrauchern betrifft. Dabei sind Bürger den Informationsdiensten weit weniger ausgeliefert, als sie vielleicht denken.

Auskunfteien speichern Kontostände und persönliche Daten

Die Vorstellung, dass die eigenen Kontobewegungen für Außenstehende ohne das eigene Zutun einsehbar sein könnten, macht vielen Verbrauchern Angst. In Bezug auf Wirtschaftsauskunfteien ist diese Angst jedoch unbegründet. Sie speichern zwar Vermerke über Kontoeröffnungen oder aktive Kreditkarten, haben jedoch keinen Einblick in das jeweilige Guthaben oder Saldo. Dementsprechend liegen der Datensammelstelle auch keine Informationen über die Höhe der monatlichen Zahlungseingänge vor. Weder die Schufa noch irgendeine andere Auskunftei weiß also, was Sie verdienen, wofür Sie es ausgeben oder ob Sie Ihr Konto am Monatsende hin und wieder überziehen.

Richtig hingegen ist, dass Auskunfteien personenbezogene Daten wie den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des vermerkten Verbrauchers speichern. Wer häufiger den Wohnort wechselt, wird in der Schufa-Auskunft auch Angaben zu seinen früheren Adressen finden. Die Speicherung früherer Anschriften soll eine eindeutige Zuordnung der Person ermöglichen und eventuellen Verwechslungen vorbeugen. Diese Daten können beispielsweise von Inkassounternehmen abgefragt werden, um einen verzogenen Schuldner ausfindig zu machen. Weiterführende persönliche Daten beispielsweise darüber, ob Sie verheiratet oder ledig sind, welcher Nationalität Sie angehören oder welchen Beruf Sie ausüben, sind nicht vorhanden.

Ostdeutsche haben eine schlechtere Bonität

Ostdeutschen Bürgern wird hin und wieder eine schlechtere Bonität unterstellt als ihren westdeutschen Nachbarn. Liegen die Löhne in den neuen Bundesländern doch nach wie vor rund 30 Prozent unter dem westdeutschen Niveau. Zugleich haben die ostdeutschen Länder noch immer mit einer signifikant höheren Arbeitslosigkeit zu kämpfen als beispielsweise Bayern oder Baden-Württemberg. Ein tieferes Lohnniveau und höhere Arbeitslosenquoten allein sagen jedoch nichts über die Zahlungsmoral der ostdeutschen Bürger aus. Tatsächlich verteilen sich jene Verbraucher, über die mindestens ein negatives Merkmal in der Schufa gespeichert ist, gleichmäßig über alle Bundesländer. Ein Ost-West-Gefälle im Hinblick auf die Kreditwürdigkeit existiert also nicht.

Auskunfteien sind Datenkraken

Spätestens seit Beginn des digitalen Zeitalters, in dem Millionen Verbraucher ihre Einkäufe online tätigen und auch intime Informationen oft nur spärlich geschützt im Netz preisgeben, geraten Wirtschaftsauskunfteien immer wieder ins Visier der Datenschützer. Einerseits sind die Mechanismen nach denen Auskunfteien die Bonität des Einzelnen berechnen, nicht einsehbar. Zum anderen steigt die Anzahl von online abgeschlossenen Kauf- oder Kreditverträgen, die eine Bonitätsprüfung voraussetzen und ihrerseits wieder in der Auskunftei vermerkt werden. So kommt eine enorme Masse an Daten zusammen, aus denen sich, so die Vermutung, ein detailliertes Persönlichkeitsprofil des einzelnen Konsumenten erstellen lässt, ohne dass dieser etwas davon mitbekommt oder Einfluss darauf nehmen kann.

Sturm liefen Datenschützer beispielsweise, als bekannt wurde, dass die Schufa Informationen aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter für ihre Bonitätsbewertungen nutzen möchte. Das im Jahr 2012 ins Leben gerufene Projekt wurde aufgrund der massiven Kritik mittlerweile wieder eingestellt. Dabei gerät oft in Vergessenheit, dass Auskunfteien die gespeicherten Daten nach Ablauf bestimmter Fristen wieder löschen. Ratenkredite werden beispielsweise drei Jahre nach erfolgreicher Rückzahlung gelöscht, Kreditanfragen bleiben 12 Monate vermerkt und Angaben zu Girokonten verschwinden aus dem Register, sobald die Auskunftei von der Bank über die Auflösung des Kontos informiert wurde. Außerdem können Verbraucher die Löschung fehlerhafter Datensätze beantragen.

Scores sind intransparent

Kernstück einer jeden Kritik an der Arbeit von Auskunfteien ist die Behauptung, dass der bewertete Verbraucher keinerlei Möglichkeit hätte, die Art und Weise, wie der Bonitätsscore genau berechnet wird, nachzuvollziehen. Obwohl seine wirtschaftliche Kreditwürdigkeit von eben diesem Wert abhängt. Ein Streitpunkt, der schon öfter vor Gericht verhandelt wurde. Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2014, dass die Formel zur Scoreberechnung als Betriebsgeheimnis der Auskunfteien zu werten ist und daher nicht öffentlich gemacht werden muss. Nichtsdestotrotz hat jeder Verbraucher das Recht, seine eigenen Daten jederzeit einzusehen und gegebenenfalls Korrektur zu verlangen.

Auch wenn die hochkomplexe Scoreermittlung für den Einzelnen nicht nachvollziehbar ist, haben Verbraucher zumindest ein gewisses Maß an Kontrolle über das Ergebnis ihrer Bonitätsprüfung. Anhand regelmäßiger Selbstauskünfte können sie die gespeicherten Informationen überprüfen. Vor allem den großen Auskunfteien liegen außerdem ausreichend Daten vor, um das Zahlungsverhalten des Einzelnen relativ gut zu bestimmen. Kleinere Unternehmen hingegen versuchen manchmal eine Bonitätsbewertung vorzunehmen, obwohl zu der angefragten Person keine Vermerke vorliegen. Inwieweit in diesem Fall aber der Stadtteil, in dem man lebt oder der eigene Name Auskunft über die persönliche Zahlungsmoral geben kann, sei dahingestellt.

Bonitätsprüfungen schaden dem Verbraucher

Falsche oder veraltete Vermerke in Auskunfteien können für Verbraucher weitreichende Konsequenzen haben. Wem aufgrund fehlerhafter Daten eine geringe Kreditwürdigkeit bescheinigt wird, kann im Zweifelsfall kein Baudarlehen aufnehmen, kein Fahrzeug finanzieren oder nicht einmal einen Mobilfunkvertrag abschließen, obwohl er sich nichts hat zuschulden kommen lassen. Bonitätsprüfungen können dem Konsumenten im Einzelfall also durchaus schaden. Verbraucher können die Gefahr einer unberechtigten Scoreminderung jedoch eindämmen, wenn sie die zu ihrer Person vermerkten Daten regelmäßig kontrollieren und notfalls berichtigen lassen.

Schutz vor Verschuldung

Grundsätzlich jedoch ist die Bonitätsprüfung eine wichtige Sicherheitsmaßnahme für alle Verträge, bei denen eine Leistung beansprucht aber erst später bezahlt wird. Dabei schützt die Überprüfung der bisherigen Zahlungshistorie des Kunden nicht nur die Bank oder den Händler vor Verlustgeschäften. Kann die Ablehnung eines Kreditantrages doch auch den Kunden selbst davor bewahren, in eine Schuldenspirale zu geraten oder sich finanzielle Verpflichtungen aufzuhalsen, die seine Leistungsfähigkeit weit übersteigen. Außerdem werden selbst berechtigte negative Daten nach einer Weile wieder gelöscht. Eine geminderte Bonität muss den Verbraucher also nicht lebenslang begleiten.

Schnelle Kreditentscheidung

Durch den Rückgriff auf einen Kreditscore, der in Form von Prozentangaben die Bonität des Verbrauchers schnell und übersichtlich angibt, können sich Kreditgeber innerhalb weniger Minuten für oder gegen einen Vertragsabschluss entscheiden. Gäbe es diese Form der Bonitätsbewertung nicht, müsste jedes Kredit gebende Unternehmen von der international agierenden Bank bis hin zum kleinen Online-Händler, die Bonität seiner Kunden selbst prüfen. Zahlreiche Annehmlichkeiten des digitalen Zeitalters wie die Kreditaufnahme im Internet, Shopping beim Online-Händler oder ein mit wenigen Klicks abgeschlossener Mobilfunkvertrag wären in dieser Form also nicht möglich.

Selbstauskunft anfordern und Daten korrigieren

Das Scoringverfahren der Auskunfteien mag Verbrauchern manchmal zweifelhaft bis willkürlich erscheinen. Dennoch sind sie den Datensammelstellen nicht hilflos ausgeliefert. Mittels der sogenannten Selbstauskunft kann jeder Bürger die über ihn gespeicherten Vermerke abfragen und auf deren Richtigkeit und Aktualität hin überprüfen. Wer fehlerhafte oder veraltete Daten in seiner Bonitätsbewertung findet, kann deren Löschung beantragen. Als Verbraucher sollten Sie diese Möglichkeit regelmäßig nutzen. Nur so können Sie sich zumindest ein gewisses Maß an Kontrolle über jene Daten erhalten, von denen immerhin abhängt ob Banken, Autohäuser oder Versicherer Sie als kreditwürdigen Vertragspartner wahrnehmen oder nicht.

Warum die Kontrolle der eigenen Daten wichtig ist

Außer den personenbezogenen Daten wie Name, Wohnanschrift und Geburtsdatum sollten sämtliche Einträge nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch gelöscht werden. Vorausgesetzt natürlich, die zugrundeliegende Schuld wurde beglichen. Erfahrungsgemäß finden sich jedoch immer wieder veraltete oder fehlerhafte Einträge in der Bonitätsauskunft, da Banken und andere Vertragspartner die aktualisierten Informationen nicht immer an die jeweilige Auskunftei weiterleiten oder Vermerke falsch kennzeichnen. Wer seine Rechnungen und Raten bisher immer pünktlich beglichen hat und vom Kreditgeber seiner Wahl dennoch abgelehnt wird, sollte also schnellstmöglich in Erfahrung bringen, welche Daten die unterschiedlichen Auskunfteien zu seinem Zahlverhalten gespeichert haben.

Häufig führen Anfragen zu Kreditkonditionen zu fehlerhaften Einträgen. Wenn der Bankmitarbeiter bei der Datenweitergabe beispielsweise vergisst, die bloße Anfrage als solche zu kennzeichnen. Konditionsanfragen werden zwar auch in der Auskunftei vermerkt, stellen jedoch kein Negativmerkmal dar. Wird die Anfrage hingegen fälschlicherweise als Kreditantrag gemeldet, ohne dass dem eine weitere Meldung über die Kreditbewilligung folgt, nimmt die Auskunftei an, dass der Kredit abgelehnt wurde. Aufgrund mangelnder Bonität eines Bewerbers also, der tatsächlich niemals einen Antrag stellte, sondern die Konditionen nur zu Vergleichszwecken anfragen wollte. Darüber hinaus sind Fälle bekannt, in denen die Datensätze namensgleicher Personen verwechselt wurden, was die Kreditablehnung zahlungsfähiger und bisher zuverlässiger Verbraucher zur Folge hatte.

Die kostenlose Selbstauskunft

Im Bundesdatenschutzgesetz ist unter § 34 festgelegt, dass jeder Bürger einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft einholen darf. Wirtschaftsauskunfteien aktualisieren ihre Bonitätsbewertungen mehrmals jährlich. Die Schufa beispielsweise berechnet den aktuell gültigen Score für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten. Daher sind auch häufigere Auskünfte möglich, allerdings schlagen diese mit rund 18 Euro pro Auskunft zu Buche. Zumindest bei der größten deutschen Auskunftei, der Schufa, können Sie neben der Selbstauskunft auch eine sogenannte Verbraucherauskunft beantragen, die Sie beispielsweise bei der Wohnungssuche einem potenziellen Vermieter vorlegen können. Dem Antrag müssen Sie lediglich eine gut lesbare Kopie Ihres Personalausweises beilegen.

Die Verbraucherauskunft enthält keine Details über das Zahlungsverhalten des Konsumenten. Sie gibt nur Aufschluss darüber, ob aktuell negative Einträge vorhanden sind oder nicht. Im Gegensatz dazu ist die Selbstauskunft zur persönlichen Verwendung gedacht. Sie sollte daher alle gespeicherten Daten samt deren Quellen und Empfängern enthalten sowie den sich daraus ergebenden Scoringwert, der die Bonität entscheidend mitbestimmt. Seit 2007 darf der Antrag auf Selbstauskunft übrigens nicht mehr als Negativmerkmal geführt werden, wie es bis dato die Regel war. Wer die über ihn gesammelten bonitätsrelevanten Daten in regelmäßigen Abständen kontrolliert, riskiert also keine Herabstufung seiner Kreditwürdigkeit. Vielmehr trägt er damit aktiv zu deren Erhalt und Verbesserung bei.

Rechte bei fehlerhaften Daten und Scores

Verbraucher, deren Selbstauskunft veraltete, unvollständige oder auf andere Weise fehlerhafte Daten enthält, die ihre Kreditwürdigkeit fälschlicherweise herabsetzen, können deren Berichtigung verlangen. Dazu genügt ein formloses Schreiben, in dem die betreffenden Informationen benannt und ergänzend korrigiert werden. Verbraucherschutzverbände stellen hierfür auch Formulare zur Verfügung, die Betroffene auf der jeweiligen regionalen Website herunterladen können. Handelt es sich um veraltete Daten, die vom früheren Kreditgeber nicht aktualisiert wurden, können sich Verbraucher auch an die Bank oder das betreffende Unternehmen wenden und dieses zur Richtigstellung auffordern.

Fehler nachweisen

Wer kann, sollte seinem Schreiben die entsprechenden Nachweise beilegen. Beispielsweise in Form von Kündigungsschreiben, Zahlungsbelegen, Eingangsbestätigungen und Ähnlichem. Bei komplizierten Sachverhalten empfiehlt es sich außerdem, die Hilfe eines Juristen in Anspruch zu nehmen oder sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Des Weiteren sind die Auskunfteien verpflichtet, strittige Einträge so lange zu sperren, bis der Sachverhalt abschließend geklärt ist. Innerhalb dieses Zeitraums darf der betreffende Vermerk also nicht an Vertragspartner weitergeleitet oder zur Scoreermittlung verwendet werden.

Vorzeitige Löschung

Grundsätzlich wird jeder Datensatz nach Ablauf der für ihn geltenden Frist gelöscht. Doch auch berechtigte Einträge, die vom Schuldner nicht bestritten wurden, können vorzeitig entfernt werden. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So darf die betreffende Forderung beispielsweise nicht tituliert sein. Es darf sich dabei also nicht um einen Vollstreckungsbescheid, einen erfolgten Haftbefehl oder Ähnliches handeln. Außerdem darf die Forderung nicht mehr als 2000 Euro betragen und muss nicht nur innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen beglichen, sondern der Auskunftei vom Gläubiger auch als erledigt gemeldet worden sein.

Die wichtigsten Auskunfteien

Von der Schufa hat fast jeder schon einmal gehört. Anders als häufig vermutet handelt es sich dabei jedoch nicht um eine staatliche Behörde, sondern um ein privates Unternehmen. Außerdem ist sie längst nicht die einzige Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Auch Creditreform, Bürgel oder Deltavista sind bekannte Namen. Da sie tendenziell weniger Vertragspartner haben als die Schufa, stehen ihnen bei der Bonitätsbewertung auch weniger Daten zur Verfügung. Manche Auskunfteien verzichten bei fehlenden Vermerken auf eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Andere errechnen dennoch einen Score. Außerdem sind einige Datensammelstellen auch im Bereich von Forderungsmanagement und Inkasso tätig.

In jedem Fall jedoch trifft die Auskunftei selbst keine Kreditentscheidungen, sondern präsentiert dem Kreditgeber lediglich Informationen auf deren Grundlage er eine Entscheidung treffen kann. Dabei ist das Unternehmen natürlich auch auf die Rückmeldung seiner Vertragspartner angewiesen. Nur wenn Banken und Nicht-Banken Informationen zu erledigten Forderungen oder zurückgezahlten Darlehen zeitnah und fehlerfrei weiterleiten, kann die Auskunftei ihre Datensätze entsprechend aktualisieren. Außerdem verwenden Wirtschaftsinformationsdienste Daten, die in bundesweiten Schuldnerverzeichnissen oder von Amtsgerichten veröffentlicht werden.

Zahlreiche Verbraucher sind daher in gleich mehreren Auskunfteien vermerkt, mit gegebenenfalls recht unterschiedlichem Ergebnis. Das Recht auf eine kostenfreie Selbstauskunft pro Jahr gilt daher für jede Datensammelstelle einzeln. Als Verbraucher können Sie schließlich nicht wissen, welcher Kreditgeber oder Onlineshop mit welcher Sammelstelle zusammenarbeitet. Wenn Sie also einsehen möchten, was andere Auskunfteien über sie gespeichert haben, finden Sie die entsprechenden Formulare und Informationen auf der Website des jeweiligen Unternehmens.

Schufa Holding AG

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa genannt, ist die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei. Ihre Ursprünge reichen bis in die 1920er Jahre zurück, rechnet man ihre Vorgängerunternehmen der Firmengeschichte hinzu. Im Jahr 2000 wurde der bis dato bestehende Verein in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Rund 75 Prozent aller deutschen Verbraucher sind mit mehr als 700 Millionen Daten in der Schufa erfasst. Zu ihren Vertragspartnern gehören nahezu alle Privatbanken, rund drei Viertel aller Genossenschaftsbanken und zahlreiche Nicht-Banken wie Telekommunikationsunternehmen und Versandhäuser. Die Schufa ist so bekannt, dass ihr Name zu einem Synonym für eine ganze Branche wurde.

Accumio Finance Services

Bei Accumio Finance Services handelte es sich ursprünglich um eine Unterabteilung des Inkassodienstleisters SAF Forderungsmanagment GmbH, der 1998 gegründet wurde. Im Jahr 2013 wurde die Tochterfirma der Deutschen Telekom von EOS übernommen und unterhält Niederlassungen in zahlreichen deutschen Städten, beispielsweise in Heidelberg, Hannover und Mannheim. Im Bereich Bonitätsprüfung erstellt Accumio Auskünfte zu Firmen und privaten Verbrauchern. Für Verbraucher, über die keine negativen Vermerke gespeichert sind, berechnet Accumio einen Bonitätsscore, der auf den jeweiligen soziodemografischen Daten wie beispielsweise dem Wohnumfeld beruht.

Bürgel Wirtschaftsinformationen

Auch Bürgel Wirtschaftsinformationen ist sowohl im Bereich der Bonitätsprüfung als auch im Forderungsmanagement tätig. Gegründet wurde die Auskunftei bereits im Jahr 1885 in Berlin. Mittlerweile ist neben der Allianz Group auch die EOS Holding GmbH der Otto Group Gesellschafter von Bürgel. Seinen Hauptsitz hat der Wirtschaftsinformationsdienst in Hamburg. Deutschlandweit sind rund 1000 Mitarbeiter an etwa 60 Standorten bei ihm beschäftigt. Zu den Geschäftsbereichen der Bürgel Gruppe gehört die Bonitätsprüfung von Privatpersonen und Unternehmen, die Adressermittlung zu Werbe- und Forderungsszwecken, Inkassodienstleistungen sowie Softwarelösungen für Firmenkunden.

CEG Creditreform Consumer

Die CEG Consumer Reporting ist eine Tochterfirma der Wirtschaftsauskunftei Creditreform mit Hauptsitz in Neuss bei Bonn, deren Firmengeschichte bis ins Jahr 1879 zurückgeht. Im Jahr 2012 wurde die CEG Consumer GmbH in Boniversum umbenannt. Während sich Creditreform als Ratingagentur etabliert hat und sich vorwiegend mit der Bonitätsbewertung von Unternehmen befasst, sammelt Boniversum Daten zum Zahlungsverhalten von Privatpersonen. Nach eigenen Angaben kann die Auskunftei bei ihren Bonitätsbewertungen auf rund 80 Millionen Einzeldaten von mehr als 60 Millionen Bürgern zurückgreifen.

Deltavista

Ursprünglich war Deltavista ein Schweizer Unternehmen, das nach seiner Gründung im Jahr 1994 schnell über Österreich und Polen nach Deutschland expandierte. Die in Karlsruhe ansässige Auskunftei sammelt Bonitätsinformationen über Privatpersonen und Firmen und bereitet diese für ihre Vertragspartner auf. Außerdem ermittelt sie Adressdaten und holt Informationen von anderen nationalen und europäischen Sammelstellen ein, die wiederum in ihre eigenen Bonitätsbewertungen einfließen. Darüber hinaus unterstützt sie Inkassofirmen und Mahnabteilungen, indem sie einen Scorewert errechnet, der angeben soll, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein säumiger Schuldner die offenen Forderungen begleichen wird.

Infoscore Consumer Data

Die Wirtschaftsauskunftei Infoscore Consumer Data gehört zum Finanzdienstleister Arvato, einem Tochterunternehmen der Bertelsmann AG. Neben dem Hauptsitz in Baden-Baden unterhält sie Niederlassungen in 22 Ländern und beschäftigt insgesamt rund 7000 Mitarbeiter. Die Sammelstelle kann bei ihren Bonitätsprüfungen auf Daten von knapp 8 Millionen Verbrauchern zurückgreifen und bearbeitet rund 100 Millionen Anfragen pro Jahr. Darüber hinaus ist sie auch im Bereich des Forderungsmanagements aktiv und verschickt eigenen Angaben nach jährlich mehr als 25 Millionen Inkassoschreiben.

Fazit

In einer Gesellschaft, in der nahezu jeder Konsumwunsch mit Laufzeitverträgen oder Ratenkrediten finanziert werden kann und immer mehr Waren und Dienstleistungen online verfügbar sind, ist die eigene Kreditwürdigkeit der Schlüssel zu den Annehmlichkeiten des modernen Wirtschaftslebens. Es lohnt sich daher, sie regelmäßig zu überprüfen und zumindest einmal jährlich das gesetzlich verankerte Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft wahrzunehmen. Umso mehr, weil die Auskunfteien immer größere Datensätze aufbewahren, sie auch über Ländergrenzen hinweg untereinander austauschen und an immer mehr Vertragspartner weiterleiten. Schließlich kann ein einziger fehlerhafter Eintrag im Zweifelsfall dazu führen, dass Sie von dem Telefonanbieter Ihrer Wahl abgelehnt werden oder keine Kreditkarte beantragen können.

Konsum und Verantwortung

Viele Verbraucher ärgern sich über das für sie undurchschaubare Scoringverfahren der Auskunfteien, insbesondere, wenn deren Bonitätsprüfung auf so wenig aussagekräftigen Faktoren wie dem Wohnsitz oder gar dem Namen beruht. Dennoch ist die die grundlegende Idee, nämlich die Zahlungsfähigkeit eines Kunden noch vor Vertragsabschluss einzuschätzen, ein wichtiger Sicherungsmechanismus in einem Wirtschaftssystem, in dem Waren, Geld und Dienstleistungen im Voraus zur Verfügung gestellt werden. Verbraucher, die bereits an den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit laborieren, kann es zudem vor weiterer Verschuldung schützen. Auch wer aufgrund seiner Zahlungshistorie keinen Kredit mehr bekommt, kann seine Bonität durch pünktliche Zahlungen und ein insgesamt verantwortungsvolles Konsumverhalten wiederherstellen. Schließlich bleiben die Daten in Schufa und Co. nicht für immer bestehen.


Marcel Ziegler

Als ehemaliger Finanz- und Honorarberater habe ich jahrelang direkt mit Privatkunden gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung, welche Fehler Menschen beim Umgang mit Geld machen. Ich kenne die Fallstricke von Bank- und Versicherungsprodukten und habe es mir zur Aufgabe gemacht, das Thema Finanzen so zu erklären, dass es wirklich jeder versteht.


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