Reicht die Ausbildungsvergütung nicht für Miete, Essen und Rechnungen, zahlen Sie zuerst die dringendsten Ausgaben und verschaffen Sie sich einen Überblick über offene Rechnungen. Prüfen Sie danach, ob Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Schüler-BAföG infrage kommt. Fehlt die Vergütung oder erscheint sie zu niedrig, prüfen Sie auch den Ausbildungsvertrag und die Abrechnung.
Erst die dringendsten Kosten sichern
Halten Sie Ihre monatlichen Einnahmen und festen Ausgaben fest. Ergänzen Sie offene Rechnungen und notieren Sie, wann die einzelnen Beträge fällig sind. So erkennen Sie, ob eine einzelne Rechnung den Engpass verursacht oder ob Ihre Einnahmen dauerhaft nicht ausreichen.
Zahlen Sie zuerst für das, was Sie zum Leben brauchen:
- Miete und Energiekosten
- Lebensmittel
- notwendige Medikamente
Können Sie eine Rechnung nicht fristgerecht zahlen, sprechen Sie den Vermieter, Energieversorger oder anderen Gläubiger frühzeitig an. Erklären Sie knapp, wann Sie zahlen können, und bitten Sie um eine Vereinbarung. Stellen Sie Mietzahlungen nicht einfach vollständig ein: Mietrückstände können schwerwiegende Folgen haben.
Sparen reicht bei knappem Budget nicht immer aus. Wenn nach notwendigen Ausgaben regelmäßig zu wenig bleibt, prüfen Sie parallel mögliche Unterstützungen und holen Sie Beratung ein.

Hilfe bei knapper Ausbildungsvergütung
Bei einer anerkannten betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung kommt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) infrage. Die Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt Ihre Ausbildungsvergütung und Ihre Wohnsituation. Gegebenenfalls fließt auch das Einkommen Ihrer Eltern oder Ihrer Partnerin beziehungsweise Ihres Partners in die Prüfung ein. Auch bestimmte Freibeträge und zusätzliche Bedarfe zählen bei der Berechnung. Ein Minijob schließt BAB nicht automatisch aus.
Beantragen Sie BAB möglichst früh. Die Zahlung beginnt rückwirkend frühestens in dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. BAB ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. BAB wird zunächst meist für 18 Monate bewilligt. Für die restliche Ausbildungszeit brauchen Sie möglicherweise einen Weiterbewilligungsantrag. Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie den Bescheid prüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
Bei einer schulischen Berufsausbildung ist BAB grundsätzlich nicht vorgesehen; Schüler-BAföG kann infrage kommen, wenn die persönlichen und ausbildungsbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. Zuständig ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Prüfen Sie den Bescheid genau: Je nach Förderart gelten unterschiedliche Rückzahlungsregeln.
Auch Kindergeld ist eine mögliche Unterstützung. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Eltern während der Ausbildung bis zum 25. Geburtstag Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Kindergeld auch selbst erhalten. Ob das in Ihrer Situation gilt, sollten Sie mit der zuständigen Familienkasse klären.
Wenn Sie keinen Anspruch auf BAB haben, können Sie auch Wohngeld prüfen. Ein Anspruch besteht jedoch nicht automatisch für alle Auszubildenden. Die zuständige Wohngeldbehörde prüft den Einzelfall.
Bei einer Notlage das Jobcenter fragen
Auszubildende sind nicht von jeder Unterstützung des Jobcenters ausgeschlossen. Bei bestimmten finanziellen Notlagen kann das Jobcenter besondere Leistungen an Auszubildende zahlen. Dazu gehören je nach Situation zusätzliche Beträge für besondere Bedarfe (Mehrbedarfe), Geld für die Erstausstattung bei Schwangerschaft oder Geburt oder ein Darlehen in einem besonderen Härtefall.
Ob Sie diese Hilfen bekommen, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Diese Leistungen bedeuten nicht, dass Sie generell Anspruch auf Grundsicherung haben. Bei betrieblicher Ausbildung sollten Sie vorrangig BAB prüfen lassen. Fragen Sie beim Jobcenter konkret nach den Leistungen für Auszubildende und schildern Sie, welche Kosten Sie aktuell nicht decken können.
Wenn die Vergütung fehlt
Prüfen Sie zuerst, ob die Zahlung tatsächlich aussteht. Vergleichen Sie den Kontoauszug mit der Lohnabrechnung und Ihrem Ausbildungsvertrag. Bei einer vergütungspflichtigen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag dieses Monats fällig.
Fehlt der Betrag, sprechen Sie den Ausbildungsbetrieb zeitnah an und halten Sie Ihre Nachfrage schriftlich fest. Geben Sie an, für welchen Monat die Zahlung fehlt, und bitten Sie um Klärung. Wenn die Abrechnung unverständlich ist oder der Betrieb nicht reagiert, wenden Sie sich an die Ausbildungsberatung Ihrer zuständigen Kammer, etwa der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder der Landwirtschaftskammer.

Ausbildungsvergütung auf Unterzahlung prüfen
Vergleichen Sie Ihre Vergütung nicht nur mit einem allgemeinen Richtwert. Entscheidend sind unter anderem das Jahr, in dem Ihre Ausbildung begonnen hat, Ihr Ausbildungsjahr und die Frage, ob für Ihren Betrieb ein Tarifvertrag gilt. Für Ausbildungen mit Beginn zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 gelten folgende monatliche Mindestvergütungen:
| Ausbildungsjahr | Mindestvergütung brutto |
|---|---|
| 1. Jahr | 724 Euro |
| 2. Jahr | 854 Euro |
| 3. Jahr | 977 Euro |
| 4. Jahr | 1.014 Euro |
Diese Beträge gelten für Ausbildungen, die 2026 begonnen haben. Sie gelten nicht automatisch für alle, die 2026 im jeweiligen Ausbildungsjahr sind. Tarifverträge können bei der Einordnung eine Rolle spielen. Prüfen Sie daher den Vertrag und den einschlägigen Tarifvertrag, bevor Sie eine Unterzahlung annehmen. Bei Zweifeln hilft die Ausbildungsberatung der Kammer; bei einem rechtlichen Streit kann qualifizierte Rechtsberatung nötig sein.
Bei Schulden Beratung holen
Wenn mehrere Rechnungen offen sind oder Raten dauerhaft zu hoch ausfallen, wenden Sie sich an eine anerkannte gemeinnützige Schuldnerberatung. Als weitere Anlaufstellen nennt die Bundesagentur für Arbeit Berufsberatungen und je nach Wohnort Jugendberufsagenturen. Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach, ob es in Ihrer Region eine Jugendberufsagentur gibt.
Klären Sie bei einer Schuldnerberatung gleich zu Beginn, ob Kosten anfallen und wie lange Sie auf einen Termin warten müssen. Seien Sie vorsichtig bei Anbietern, die schnelle Soforthilfe versprechen oder ihre Kosten nicht klar nennen. Eine Beratung kann Ihnen helfen, offene Forderungen zu ordnen und nächste Schritte zu planen. Sie hebt bestehende Zahlungspflichten nicht automatisch auf.



