Bei einer Sondertilgung zahlen Sie zusätzlich zur Monatsrate Geld auf den Kredit. Dadurch sinkt die Restschuld, also der noch offene Kreditbetrag. Ob sich eine Sondertilgung lohnt, hängt von der Kreditart und den Vertragskosten ab. Auch Ihr verfügbares Geld spielt eine Rolle.

Für Auszubildende gibt es keine besonderen gesetzlichen Regeln, die Sondertilgungen generell erlauben oder verbieten. Prüfen Sie Ihren Vertrag und behalten Sie genug Geld für laufende Ausgaben und unerwartete Kosten zurück.

Kreditart zuerst klären

Ein gewöhnlicher Ratenkredit, ein Bildungskredit und eine Baufinanzierung haben unterschiedliche Rückzahlungsregeln. Der Begriff „Ausbildungskredit“ bezeichnet dabei kein einheitliches Produkt: Ein privater Kredit für Azubis folgt den Bedingungen der jeweiligen Bank. Der KfW-Bildungskredit ist ein separates Förderprodukt mit eigenen Regeln.

Kreditart Was für Sondertilgungen gilt
Ratenkredit Eine vorzeitige Teil- oder Gesamtrückzahlung ist bei Verbraucherdarlehen grundsätzlich möglich. Kosten und Vertragsbedingungen sind trotzdem zu prüfen.
KfW-Bildungskredit Für dieses konkrete Produkt nennt die KfW kostenlose Teil- und Gesamtrückzahlungen. Die Bedingungen gelten nicht automatisch für andere Kredite.
Festverzinste Baufinanzierung Während der Zinsbindung ist eine vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich an strengere Voraussetzungen gebunden. Entscheidend sind vereinbarte Sondertilgungsrechte oder ein berechtigtes Interesse.

Beim Bildungskredit beginnt die Rückzahlung laut KfW vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Die monatliche Rate beträgt 120 Euro. Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf den KfW-Bildungskredit. Prüfen Sie vor einer Zahlung die aktuellen Produktbedingungen und Ihre Vertragsunterlagen.

Rechenhilfe für monatliche Raten (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Kosten bei Ratenkrediten prüfen

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dürfen Sie einen Kredit, den Sie als Verbraucher aufgenommen haben, grundsätzlich ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Dadurch sinken die noch anfallenden Zinsen und bestimmte weitere Kreditkosten. Bei einem Kredit mit fest vereinbartem Sollzins, also einem vertraglich festgelegten Zinssatz, darf der Kreditgeber unter bestimmten Voraussetzungen allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das ist ein Ausgleich für Zinsen, die dem Kreditgeber durch die frühere Rückzahlung entgehen.

Die gesetzliche Obergrenze beträgt 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Liegt der vereinbarte Rückzahlungstermin höchstens ein Jahr entfernt, sinkt sie auf 0,5 Prozent. Außerdem darf die Entschädigung die Sollzinsen bis zum vereinbarten Ende nicht übersteigen. Je nach Vertrag und gesetzlichen Voraussetzungen fällt sie niedriger aus oder entfällt ganz.

Sondertilgung Höchstbetrag bei 1 Prozent Höchstbetrag bei 0,5 Prozent
500 Euro 5 Euro 2,50 Euro
1.000 Euro 10 Euro 5 Euro
2.000 Euro 20 Euro 10 Euro

Die Tabelle zeigt, wie hoch die Entschädigung nach den Prozentgrenzen höchstens ausfallen kann. Der tatsächliche Betrag kann niedriger sein oder ganz entfallen. Bei einem variablen Zinssatz ist nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale keine Vorfälligkeitsentschädigung vorgesehen. Lassen Sie sich bei Unsicherheit eine konkrete Berechnung geben und prüfen Sie, ob sie zu Ihrem Vertrag passt.

Sondertilgung bei Baufinanzierungen

Bei einer festverzinsten Baufinanzierung können Sie während der Zinsbindung nicht allein deshalb frei zusätzlich tilgen, weil Sie Geld angespart haben. Häufig bieten Verträge jedoch ein jährliches Sondertilgungsrecht. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiele Quoten von 5 Prozent, teils auch 10 Prozent der ursprünglichen Darlehenshöhe. Diese Werte sind keine gesetzliche Regel; Höhe und Fristen stehen im Vertrag.

Prüfen Sie, ob Ihre Sondertilgung in den vereinbarten Jahresrahmen passt und bis wann sie eingehen muss. Wenn Sie den Kredit vollständig vorzeitig zurückzahlen, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Vereinbarte Sondertilgungsrechte können bei deren Berechnung eine Rolle spielen.

Für Darlehen mit gebundenem Sollzins gibt es außerdem ein gesetzliches Kündigungsrecht nach zehn Jahren seit vollständigem Empfang des Darlehens, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Wenn Sie später eine neue Vereinbarung über die Rückzahlungszeit oder den Sollzins treffen, kann sich der Zeitpunkt verschieben, ab dem die zehn Jahre zählen. Dieses Kündigungsrecht ist von einer normalen Sondertilgung zu unterscheiden.

Rücklagen und Ersparnis abwägen

Eine Sondertilgung senkt bei einem verzinsten Kredit die Restschuld und kann dadurch künftige Zinskosten reduzieren. Wie viel Sie sparen, hängt unter anderem von der Restschuld und dem Zinssatz ab. Auch die verbleibende Laufzeit, der Zahlungszeitpunkt und die Vertragsregeln spielen eine Rolle. Ohne diese Angaben lässt sich die Ersparnis nicht verlässlich beziffern.

Während der Ausbildung kann das verfügbare Einkommen begrenzt sein. Rechnen Sie deshalb zuerst Ihre festen Ausgaben und die reguläre Kreditrate zusammen. Berücksichtigen Sie auch absehbare Kosten. Wenn die zusätzliche Zahlung Ihre Rücklagen fast vollständig aufbraucht, fehlt Ihnen dieses Geld etwa für Reparaturen. Es wird auch für notwendige Anschaffungen oder bei einem Einkommensausfall gebraucht. Einen allgemein passenden Mindestbetrag für Rücklagen gibt es nicht; entscheidend sind Ihre Ausgaben und Ihre persönliche Situation.

Wägen Sie die erwartete Zinsersparnis gegen eine mögliche Entschädigung und den Vorteil ab, das Geld verfügbar zu haben. Eine kostenfreie Sondertilgung ist eher sinnvoll, wenn die laufenden Raten gesichert sind und nach der Zahlung noch genug Geld für absehbare Ausgaben übrig bleibt. Wenn Ihr Geld knapp ist oder Ihr Einkommen unsicher bleibt, spricht mehr dafür, das Geld erst einmal verfügbar zu halten.

Orientierung in einer unabhängigen Beratungsstelle (KI-Symbolbild)
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Sondertilgung vor der Zahlung prüfen

Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie Geld überweisen:

  1. Kreditart feststellen: Handelt es sich um einen Ratenkredit, einen Bildungskredit oder eine Baufinanzierung?
  2. Vertrag nachlesen: Sind Sondertilgungen erlaubt? Gibt es einen Mindestbetrag, eine Höchstgrenze oder einen bestimmten Zahlungstermin?
  3. Kosten schriftlich erfragen: Lassen Sie sich eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und ihre Berechnungsgrundlage nennen.
  4. Verrechnung klären: Fragen Sie, ob die Zahlung den noch offenen Kreditbetrag senkt, die Laufzeit verkürzt oder die Monatsrate verändert.
  5. Budget prüfen: Ziehen Sie Fixkosten, Monatsrate und absehbare Ausgaben ab. Entscheiden Sie erst danach, welchen Betrag Sie entbehren können.

Bei einer Baufinanzierung sollten Sie außerdem prüfen, ob die geplante Zahlung zu Ihrem vertraglichen Sondertilgungsrecht passt. Wenn die Berechnung einer Entschädigung unklar bleibt, kann unabhängige Beratung helfen.