Rechne mit deinem Kontoeingang

Für Ihr Monatsbudget zählt der Betrag, der auf Ihrem Konto eingeht. Die Bruttovergütung ist der Betrag vor Abzügen; nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bleibt davon die Nettovergütung. Ziehen Sie davon die festen Zahlungen ab, etwa Miete, Fahrkarte oder Versicherungen. Mit dem verbleibenden Geld planen Sie Lebensmittel, Freizeit und weitere Ausgaben.

Nutzen Sie den Nettobetrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Liegt noch keine Abrechnung vor, fragen Sie das Lohnbüro nach dem voraussichtlichen Auszahlungsbetrag. Rechnen Sie nicht mit einer festen Abzugsquote. Wie hoch Ihr Nettobetrag ist, hängt unter anderem von der Höhe Ihrer Vergütung und Ihrer persönlichen Situation ab. Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig; die Midijob-Regeln mit geringeren Arbeitnehmerbeiträgen gelten nicht für Ausbildungsverhältnisse (Minijob-Zentrale).

Vergleichswerte helfen nur bei der Orientierung. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung betrug 2025 1.209 Euro brutto im Monat. Dieser Wert des BIBB umfasst alle Ausbildungsjahre. Er nennt weder Ihren Nettobetrag noch begründet er einen persönlichen Anspruch.

Beginnt eine einschlägige duale Ausbildung 2026, beträgt die gesetzliche Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr 724 Euro brutto monatlich. Für einen Ausbildungsbeginn 2027 liegt sie bei 764 Euro brutto. Maßgeblich sind das Jahr, in dem Ihre Ausbildung beginnt, die Ausbildungsform und der Geltungsbereich von Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung. Ein Tarifvertrag kann eine höhere Vergütung festlegen. Prüfen Sie deshalb Ihren Ausbildungsvertrag und den geltenden Tarifvertrag (Gesetze im Internet, BIBB zu 2027).

Einfacher Wocheneinkauf für den eigenen Haushalt (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Prüfe alle verlässlichen Einnahmen

Für Ihr Monatsbudget zählt nur Geld, das regelmäßig und sicher verfügbar ist. Dazu gehören Ihre Netto-Ausbildungsvergütung und bereits bewilligte Förderleistungen. Kindergeld zählt nur, wenn es tatsächlich bei Ihnen eingeht; regelmäßige Unterstützung zählt nur, wenn sie fest zugesagt ist. Führen Sie beantragte Leistungen getrennt auf, bis sie bewilligt sind. Planen Sie damit weder Miete noch andere laufende Verträge, solange Bewilligung und Zahlungshöhe nicht feststehen.

Rechnen Sie unregelmäßige Geschenke und unsicheren Nebenverdienst ebenfalls nicht für feste monatliche Ausgaben ein. Halten Sie diese Beträge getrennt fest, etwa für einzelne Anschaffungen oder Rücklagen. So erkennen Sie, ob Ihre sicheren Einnahmen den Alltag tatsächlich finanzieren.

Kindergeld beträgt seit Januar 2026 259 Euro monatlich je anspruchsberechtigtem Kind. Während einer Ausbildung besteht der Anspruch grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; weitere Voraussetzungen können gelten. Nehmen Sie Kindergeld nur dann als eigene Einnahme auf, wenn es bei Ihnen ankommt. Zahlen Ihre Eltern Ihnen keinen oder zu wenig Unterhalt und führen Sie einen eigenen Haushalt, können Sie bei der Familienkasse eine direkte Auszahlung prüfen lassen.

Finden Sie die passende Förderung

Bei einer anerkannten betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und auswärtigem Wohnen prüfen Sie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur berechnet die Höhe Ihrer BAB einzeln. Dabei berücksichtigt sie unter anderem Ihre Ausbildungsvergütung und das Einkommen Ihrer Eltern oder Ihrer Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerperson. BAB ist bei rechtmäßigem Bezug ein Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Stellen Sie den Antrag früh: Eine Nachzahlung ist grundsätzlich erst ab dem Monat möglich, in dem Sie den Antrag einreichen. Die Bundesagentur für Arbeit erläutert Voraussetzungen und Antrag.

Bei einer schulischen Ausbildung prüfen Sie Schüler-BAföG. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch die Förderung ausfällt, hängt unter anderem von Ausbildungsgang und persönlicher Situation ab. Die Übersicht der Bundesagentur für Arbeit zur Ausbildungsfinanzierung bietet eine erste Orientierung.

Wohngeld ersetzt abgelehnte BAB oder BAföG nicht automatisch. Entscheidend ist unter anderem, warum die Förderung abgelehnt wurde und wer zu Ihrem Haushalt gehört. Fragen Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle nach, bevor Sie Wohngeld in Ihr Budget einrechnen.

Trennen Sie Einnahmen und offene Finanzierung

Notieren Sie bei offenen Anträgen den beantragten Betrag und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen. Bis zur Bewilligung können Sie nicht sicher mit der Leistung rechnen; so erkennen Sie früh, ob Ihnen bis zur ersten Zahlung Geld fehlt.

Das Wichtigste für Ihren Plan

  • Rechnen Sie nur mit regelmäßigen Zahlungseingängen, die Ihnen sicher zur Verfügung stehen.
  • Halten Sie bewilligte Leistungen und offene Anträge getrennt.
  • Nutzen Sie unregelmäßige Einnahmen für Rücklagen oder einzelne Ausgaben, nicht für feste Verträge.

Häufige Fragen

Soll ich beantragte BAB schon einrechnen?
Nein. Führen Sie BAB bis zur Bewilligung als offene Finanzierung. Stellen Sie den Antrag dennoch früh, weil eine Nachzahlung grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat möglich ist.

Was mache ich mit gelegentlichen Geschenken?
Planen Sie sie nicht für Miete, Fahrkarten oder andere regelmäßige Rechnungen ein. Nutzen Sie das Geld für einzelne Ausgaben oder als Reserve.

Erfasse feste und variable Kosten

Notieren Sie alle Ausgaben, die Sie aus Ihrem verfügbaren Geld bezahlen. Dazu zählen regelmäßige Rechnungen und alltägliche Einkäufe. Erfassen Sie auch seltene Zahlungen sowie einmalige Startkosten. Erst diese vollständige Übersicht zeigt, wie viel Geld Ihnen monatlich tatsächlich bleibt.

Beginnen Sie mit festen Kosten, für die Sie selbst zahlen müssen. Dazu gehören Miete oder ein vereinbarter Beitrag zum Haushalt, Strom, Internet, Fahrkarte, Mobilfunkvertrag, Versicherungen und Abos. Übernehmen Sie die Beträge aus Rechnungen und Kontoauszügen, statt sie zu schätzen.

Notieren Sie mehrere Wochen lang, wie viel Sie für Lebensmittel, Drogerie, Kleidung und Freizeit ausgeben. Ihre tatsächlichen Ausgaben sind eine verlässlichere Grundlage als eine grobe Schätzung. Ein Haushaltsbuch hilft dabei, Einnahmen und Ausgaben festzuhalten. Sie können dafür Papier oder eine Tabelle nutzen. Eine App eignet sich ebenfalls (Verbraucherzentrale).

Klären Sie außerdem, welche Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Fahrten Sie selbst tragen. Fragen Sie beim Ausbildungsbetrieb oder in der Schule nach, ob sie bestimmte Ausgaben übernehmen oder bezuschussen. Notieren Sie Jahresbeiträge, absehbare Reparaturen und notwendige Ersatzanschaffungen jeweils als eigene Ausgaben. Kaution und Umzug zählen zu den Startkosten. Auch notwendige Einrichtung gehört dazu. Planen Sie sie getrennt von den laufenden Monatsausgaben.

Prüfen Sie bei Versicherungen zuerst, welcher Schutz bereits besteht und wer den Beitrag zahlt. Eine Privathaftpflichtversicherung über die Eltern kann während der Ausbildung unter bestimmten Bedingungen weitergelten. Schauen Sie in den konkreten Vertrag, bevor Sie eine eigene Versicherung abschließen oder bestehenden Schutz kündigen (Verbraucherzentrale).

Verteile Jahreskosten auf Monate

Teilen Sie eine bekannte Jahresausgabe durch zwölf und legen Sie jeden Monat diesen Anteil zurück. Kostet ein Beitrag 120 Euro im Jahr, sind das 10 Euro pro Monat.

Diese Rücklage deckt planbare Zahlungen, deren Höhe und Fälligkeit bereits bekannt sind. Geld für unerwartete notwendige Ausgaben, etwa eine dringende Reparatur, gehört davon getrennt geplant. Eine feste Rücklagenhöhe für Auszubildende gibt es nicht: Entscheidend ist, welchen Betrag Ihr monatliches Budget nach allen notwendigen Ausgaben zulässt.

Berechne dein Monats- und Wochenbudget

Ziehen Sie von Ihren verlässlichen monatlichen Einnahmen die festen Ausgaben und geplanten Rücklagen ab. Der verbleibende Betrag deckt variable Alltagskosten wie Lebensmittel, Kleidung und Freizeit sowie einen möglichen Spielraum.

Für einen gleichmäßigen Wochenrahmen rechnen Sie: Monatsbudget mal 12 geteilt durch 52. Aus 260 Euro pro Monat werden 60 Euro pro Woche. Die Teilung durch vier ist nur eine grobe Orientierung. Ein Jahr hat 52 Wochen.

Vergleichen Sie einmal im Monat Ihren Plan mit den tatsächlichen Kontobewegungen. Ergänzen Sie vergessene Kosten und prüfen Sie, ob genug Geld für die nächsten Abbuchungen vorhanden ist. Papier, eine Tabelle oder eine App reichen dafür aus. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Einnahmen und Ausgaben regelmäßig zu erfassen.

Rechenbeispiel für eine WG

Alle Beträge sind fiktive Annahmen. Sie zeigen weder Durchschnittswerte noch ein empfohlenes Mindestbudget.

Einnahmen und Ausgaben Monatlich
Netto-Ausbildungsvergütung 900 €
Tatsächlich weitergeleitetes Kindergeld 259 €
Verfügbare Einnahmen 1.159 €
Warmmiete 480 €
Strom 35 €
Internet 15 €
Lebensmittel 230 €
Mobilität 63 €
Mobilfunk 12 €
Versicherungen 15 €
Kleidung und Körperpflege 60 €
Freizeit 55 €
Ausbildungskosten 20 €
Rücklage für planbare Ausgaben 40 €
Notfallrücklage 70 €
Ausgaben und Rücklagen 1.095 €
Verbleibender Spielraum 64 €

Die Mobilitätsannahme von 63 Euro entspricht dem regulären Preis des Deutschlandtickets im Jahr 2026. Regionale Angebote und Ihre tatsächlichen Fahrtwege können andere Kosten ergeben.

Steigt die Warmmiete in diesem Beispiel um 100 Euro, entsteht ein Minus von 36 Euro monatlich. Ohne das tatsächlich zufließende Kindergeld beträgt das Minus 195 Euro. Genauere Aufzeichnungen machen diese Lücke sichtbar, schließen sie aber nicht. Wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen, setzen Sie einen vereinbarten Haushaltsbeitrag an, statt mit null Euro zu rechnen.

Das Budget laufend anpassen

Nutzen Sie den verbleibenden Spielraum als Puffer für höhere Ausgaben oder Sparziele. Wenn Sie ihn vollständig verplanen, legen Sie dafür eine klare Grenze fest. Passen Sie die Beträge nach dem ersten Monat an Ihre tatsächlichen Kontobewegungen an.

Das zählt

  • Rechnen Sie nur mit Geld, das regelmäßig und tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht.
  • Der Wochenrahmen lautet: Monatsbetrag mal 12 geteilt durch 52.
  • Ein dauerhaftes Minus erfordert höhere Einnahmen oder niedrigere Kosten.

Häufige Fragen

Was tun, wenn der Wochenrahmen nicht reicht?
Prüfen Sie zuerst, ob Kosten fehlen oder zu niedrig angesetzt sind. Bleibt das Minus, müssen Sie Einnahmen oder Ausgaben verändern. Einen Nebenverdienst rechnen Sie erst ein, wenn er verlässlich verfügbar ist.

Wie oft sollte ich den Plan prüfen?
Gleichen Sie ihn einmal im Monat mit den Kontobewegungen ab. Bei Änderungen von Miete, Vergütung oder Unterstützung passen Sie ihn sofort an.

Erwachsener plant ein persönliches Sparziel (KI-Symbolbild)
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Handle früh bei einem Defizit

Wenn Ihnen nach allen festen Ausgaben dauerhaft Geld fehlt, prüfen Sie zuerst, ob Ihnen Einnahmen zustehen, die noch nicht im Budget stehen. Klären Sie, ob Sie Kindergeld erhalten und ob es tatsächlich bei Ihnen ankommt. Während einer Ausbildung kommen je nach Ausbildungsform Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Schüler-BAföG infrage. Anspruch und Höhe hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Rechnen Sie beantragte Leistungen erst ein, wenn das Geld bewilligt und verfügbar ist. Die Bundesagentur für Arbeit erläutert mögliche Förderwege. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Familienkasse Kindergeld direkt an Sie auszahlen.

Gehen Sie anschließend Ihre Ausgaben durch. Trennen Sie notwendige Kosten wie Miete, Lebensmittel und Fahrten zur Ausbildungsstätte von Ausgaben, die Sie verändern können. Prüfen Sie Abos, Verträge und doppelte Versicherungsbeiträge. Kündigen Sie Versicherungen erst, wenn Sie wissen, welcher Schutz bereits besteht und ob Sie ihn brauchen. Während der Ausbildung kann unter bestimmten Bedingungen noch Versicherungsschutz über die Eltern bestehen, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Können Sie Miete, Strom oder eine Rechnung nicht fristgerecht zahlen, sprechen Sie früh mit der Vermietung, dem Anbieter oder der zuständigen Stelle. Fragen Sie nach einer Ratenzahlung oder einem Zahlungsaufschub und lassen Sie jede Vereinbarung schriftlich bestätigen. Wenn sich Schulden bereits angesammelt haben, hilft eine kostenfreie Schuldnerberatung. Die Verbraucherzentrale nennt Anlaufstellen bei finanziellen Engpässen.

Rechnen Sie einen Dispokredit nicht als Einkommen. Das gilt ebenso für Ratenkäufe und aufgeschobene Zahlungen. Ein Dispokredit ist ein Kreditrahmen auf Ihrem Girokonto. Er verschiebt das Minus in den nächsten Monat und kostet Zinsen. Auch vereinbarte Raten belasten die kommenden Monatsbudgets und gehören dort als feste Ausgabe hinein.

Ein Nebenjob ergänzt Ihr Einkommen, wenn neben der Ausbildung genug Zeit und Kraft dafür bleiben. Prüfen Sie vorher die Vorgaben Ihrer Ausbildung sowie die Folgen für BAB, BAföG oder andere Leistungen. Einkommen aus einem Nebenjob wird je nach Leistung unterschiedlich angerechnet.

Häufige Fragen zum Ausbildungsbudget

Wie viel Geld brauche ich?

Wie viel Geld Sie im Monat brauchen, hängt von Ihrer Ausbildung und Ihrer Wohnsituation ab. Berechnen Sie Ihren Bedarf mit Ihrer tatsächlichen Miete, den Kosten für Mobilität und Ausbildung sowie den Einnahmen, die Ihnen regelmäßig zur Verfügung stehen. Das WG-Beispiel aus der Budgetplanung dient nur zur Orientierung und bildet keine durchschnittlichen Ausgaben ab.

Soll ich mit Brutto rechnen?

Für Ihr Monatsbudget zählt der Nettobetrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht. Schauen Sie auf Ihre Gehaltsabrechnung oder fragen Sie im Lohnbüro nach, wenn Sie den Betrag noch nicht kennen. Bruttowerte helfen beim Vergleich von Ausbildungsvergütungen, zeigen aber nicht, wie viel Geld Sie monatlich ausgeben können.

Muss ich BAB zurückzahlen?

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist bei rechtmäßigem Bezug grundsätzlich ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Davon getrennt sind Rückforderungen, wenn Sie zu viel BAB erhalten haben, etwa weil sich Ihr Einkommen oder Ihre Wohnsituation geändert hat. Bei einem Rückforderungsbescheid oder Fragen zu Ihrem Anspruch wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit.

Bekomme ich nach BAB Wohngeld?

Eine abgelehnte BAB führt nicht automatisch zu Wohngeld. Entscheidend sind der Grund für die Ablehnung und Ihre Haushaltskonstellation. Lassen Sie bei der Wohngeldstelle prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Besonders wichtig ist, ob Sie dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.

Wie viel sollte ich sparen?

Eine allgemeingültige Sparquote für Auszubildende gibt es nicht. Decken Sie zuerst Miete, notwendige Ausgaben und regelmäßige Kosten. Bilden Sie Rücklagen aus dem Geld, das danach verlässlich übrig bleibt. Eine kleinere Rücklage, die Sie jeden Monat halten können, hilft mehr als ein Sparziel, das Ihr Budget überfordert.

Budgetregeln für Auszubildende

  • Planen Sie mit dem tatsächlichen Kontoeingang: Für laufende Ausgaben zählt die Nettovergütung. Noch nicht bewilligte Förderleistungen und Kindergeld, das Sie nicht selbst erhalten, gehören nicht zu den verfügbaren Einnahmen.
  • Prüfen Sie passende Unterstützung früh: Je nach Ausbildungsform kommen Berufsausbildungsbeihilfe oder Schüler-BAföG infrage. Beantragen Sie Berufsausbildungsbeihilfe möglichst früh, denn sie wird grundsätzlich frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
  • Erfassen Sie auch seltene Kosten: Notieren Sie neben Miete und Alltagsausgaben auch Ausbildungskosten, Jahresbeiträge, Reparaturen und einmalige Startkosten. Teilen Sie absehbare Jahreskosten durch zwölf, um die monatliche Rücklage zu berechnen.
  • Leiten Sie einen Wochenrahmen aus dem Monatsbudget ab: Ziehen Sie feste Ausgaben und Rücklagen von den verlässlichen Einnahmen ab. Ein Monatsbudget von 260 Euro entspricht rund 60 Euro pro Woche; gleichen Sie Ihre Planung monatlich mit den tatsächlichen Kontobewegungen ab.
  • Reagieren Sie früh auf ein Minus: Prüfen Sie fehlende Einnahmen und Fördermöglichkeiten, sprechen Sie Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig an und holen Sie bei Schulden kostenfreie Beratung. Dispo und Ratenkäufe verschieben das Defizit und sind kein Einkommen.

FAQ

Wie viel Geld brauche ich während der Ausbildung?

Das hängt vor allem von Ihrer Miete, den Fahrtkosten und davon ab, welche Ausgaben Sie selbst tragen. Addieren Sie Ihre tatsächlichen Kosten und vergleichen Sie sie mit den Einnahmen, die regelmäßig bei Ihnen ankommen. Ein Rechenbeispiel ist kein allgemeingültiger Durchschnitt.

Soll ich mein Budget mit Brutto oder Netto planen?

Für laufende Ausgaben zählt die Nettovergütung, also der Betrag nach den Abzügen auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Wenn Sie den erwarteten Kontoeingang noch nicht kennen, fragen Sie im Lohnbüro nach; eine pauschale Abzugsquote reicht für eine verlässliche Planung nicht aus.

Wie teile ich mein Monatsbudget in Wochenbeträge auf?

Multiplizieren Sie den monatlichen Betrag mit zwölf und teilen Sie das Ergebnis durch 52. Bei 260 Euro im Monat ergibt das 60 Euro pro Woche. Die einfache Teilung durch vier ist nur eine grobe Orientierung.

Bekomme ich das Kindergeld automatisch auf mein eigenes Konto?

Nein, für Ihr Budget zählt das Kindergeld nur dann als eigene Einnahme, wenn es tatsächlich an Sie weitergeleitet wird. Seit Januar 2026 beträgt es 259 Euro monatlich je anspruchsberechtigtem Kind; unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Familienkasse eine direkte Auszahlung beantragen.

Muss ich Berufsausbildungsbeihilfe zurückzahlen?

Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, ist bei rechtmäßigem Bezug grundsätzlich ein Zuschuss und muss nicht wie ein Darlehen zurückgezahlt werden. Eine Rückforderung wegen einer Überzahlung ist davon zu unterscheiden. Stellen Sie den Antrag möglichst früh, denn eine Nachzahlung ist grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung möglich.

Bekomme ich nach einer BAB-Ablehnung automatisch Wohngeld?

Nein. Für den Wohngeldanspruch zählen unter anderem der Grund für die Ablehnung und die Zusammensetzung Ihres Haushalts. Lassen Sie den Einzelfall bei der zuständigen Wohngeldstelle prüfen.

Wie viel sollte ich während der Ausbildung sparen?

Eine allgemein passende Sparquote für Auszubildende gibt es nicht. Planen Sie zunächst Ihre notwendigen Kosten und legen Sie nur dann Geld zurück, wenn nach diesen Ausgaben tatsächlich Spielraum bleibt. Bei absehbaren Jahreskosten hilft die Rechnung Jahresbetrag geteilt durch zwölf.

Was kann ich tun, wenn mein Budget dauerhaft nicht reicht?

Prüfen Sie zuerst, ob Ihnen Kindergeld tatsächlich zufließt und ob BAB oder bei einer schulischen Ausbildung Schüler-BAföG infrage kommt. Erfassen Sie anschließend Ihre Ausgaben und sprechen Sie früh mit Vermietung, Anbieter oder zuständiger Stelle, wenn Sie eine Zahlung nicht leisten können. Ein Nebenjob oder Zahlungsaufschub gleicht ein dauerhaftes Defizit nicht automatisch aus.