Lehnt eine Bank Ihren Kreditantrag während der Ausbildung ab, betrifft das zunächst nur diesen Antrag und das gewählte Angebot. Die Ablehnung belegt weder einen negativen SCHUFA-Eintrag noch, dass Sie grundsätzlich keinen Kredit bekommen. Oft prüft die Bank, ob Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben zur geplanten Rate passen.
Vor einem Verbraucherkredit müssen Kreditgeber prüfen, ob Sie die Raten voraussichtlich zurückzahlen können. Diese Prüfung verpflichtet die Bank nicht zur Bewilligung. Fragen Sie deshalb zuerst, ob die Bank Daten bei einer Auskunftei abgefragt hat. Eine Auskunftei wie die SCHUFA sammelt Daten zur Kreditwürdigkeit. Fragen Sie auch, ob andere Gründe ausschlaggebend waren.
Warum Banken Kredite ablehnen
Ein Ausbildungsgehalt ist regelmäßiges Einkommen. Für die Kreditentscheidung zählt aber auch, wie viel nach Miete, Lebenshaltungskosten und bestehenden Raten übrig bleibt. Ist der finanzielle Spielraum aus Sicht der Bank zu knapp, passt die gewünschte Monatsrate möglicherweise nicht dazu.
Auch die Laufzeit kann eine Rolle spielen. Eine Ausbildung endet zu einem festgelegten Zeitpunkt; wie hoch das Einkommen danach ausfällt, steht möglicherweise noch nicht fest. Die Sparkasse Hannover nennt Einkommen, Kreditwürdigkeit und Laufzeit als Faktoren bei Krediten für Auszubildende. Das ist ein Beispiel für die Praxis eines einzelnen Instituts, keine verbindliche Regel für alle Banken.
Außerdem unterscheiden sich die Kreditangebote und Regeln der einzelnen Banken. Eine Bank kann für ein bestimmtes Produkt ein Mindesteinkommen oder eine Bürgschaft verlangen, während eine andere Bank andere Bedingungen anlegt. Eine Bürgschaft bedeutet, dass eine weitere Person für die Rückzahlung einsteht, wenn Sie selbst nicht zahlen. Sie verlagert damit ein finanzielles Risiko auf diese Person und sollte nur nach sorgfältiger Prüfung infrage kommen.

Was eine Kreditablehnung aussagt
Die Ablehnung betrifft den konkreten Antrag, die beantragte Summe und die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Sie ist kein allgemeingültiges Urteil über Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Es gibt keine belastbare Kennzahl dazu, wie oft Banken Kreditanträge von Auszubildenden ablehnen oder welcher Grund dabei am häufigsten vorkommt.
Ein SCHUFA-Eintrag ist nur eine mögliche Erklärung. Die Bank kann auch anhand Ihres Einkommens, Ihrer Ausgaben und der beantragten Rate entscheiden. Auch wenn eine Auskunftei beteiligt war, bleibt offen, ob dort ein Fehler oder ein negativer Eintrag vorliegt. Fragen Sie deshalb gezielt nach, bevor Sie die Ursache annehmen.
Welche Gründe die Bank nennen muss
Lehnt ein Kreditgeber einen Verbraucherdarlehensvertrag aufgrund einer Auskunft einer Auskunftei ab, muss er Sie unverzüglich darüber informieren und Ihnen die erhaltene Auskunft mitteilen. Das regelt § 30 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Vorschrift verpflichtet die Bank jedoch nicht dazu, in jedem Ablehnungsfall sämtliche internen Bewertungsregeln offenzulegen.
Fragen Sie die Bank schriftlich, ob eine Auskunftei-Auskunft zur Ablehnung geführt hat und welche Auskunft sie verwendet hat. Wenn die Bank einen Score berücksichtigt hat, also einen Zahlenwert zur Einschätzung Ihrer Kreditwürdigkeit, können Sie bei der Auskunftei nachfragen, welche Daten in die Bewertung eingeflossen sind. Eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen Einblick in die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten.
Prüfen Sie die Daten auf veraltete oder falsche Angaben. Wenn Sie einen Fehler finden, können Sie bei der Auskunftei eine Berichtigung verlangen. Stammt die falsche Meldung von einem Unternehmen, wenden Sie sich auch an dieses Unternehmen und legen Sie Belege für die Korrektur bei.
So prüfen Sie den Kreditantrag
Beginnen Sie mit der beantragten Rate. Stellen Sie ihr Ihre regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Bleibt nach Miete, notwendigen Lebenshaltungskosten und bestehenden Verpflichtungen wenig übrig, spricht das dafür, dass die Rate zu hoch angesetzt ist. Eine niedrigere Kreditsumme oder eine längere Laufzeit kann die Monatsrate senken, erhöht aber bei längerer Rückzahlung häufig die Gesamtkosten. Vergleichen Sie daher nicht nur die Rate, sondern auch den Gesamtbetrag, den Sie zurückzahlen müssten.
Bitten Sie die Bank um eine konkrete Einordnung: Passen Ihre Einnahmen und Ausgaben nicht zur Rate? War die Kreditsumme zu hoch? War die Laufzeit zu kurz? War eine Auskunftei-Auskunft ausschlaggebend? Oder lag es an einer Bedingung des Produkts? Eine klare Antwort hilft Ihnen, den nächsten Schritt zu wählen. Wenn Sie den Grund nicht kennen, führt ein weiterer Antrag bei einem anderen Anbieter nicht automatisch zu einer Lösung.

Förderungen statt Privatkredit
Prüfen Sie vor einem neuen Kreditantrag, ob es für Ihre Ausbildung eine Förderung gibt. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein monatlicher Zuschuss für bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen. Ihr Anspruch hängt unter anderem von Ihrer Wohnsituation und persönlichen Lage ab. BAB müssen Sie nicht zurückzahlen; sie wird frühestens ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag stellen. Für schulische Ausbildungen gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf BAB.
Je nach Situation kommen auch Schüler-BAföG, Kindergeld oder Wohngeld infrage. Die Voraussetzungen unterscheiden sich; prüfen Sie daher, welche Leistung zu Ihrer Ausbildungsform und Lebenslage passt.
Der Bildungskredit ist ein Darlehen und muss zurückgezahlt werden. Das Bundesportal nennt für bestimmte schulische Ausbildungen und Studiengänge bis zu 7.200 Euro, höchstens 24 Monate und monatliche Auszahlungen von 100, 200 oder 300 Euro. Für schulische Ausbildungen gelten zusätzliche Bedingungen. Unter anderem muss die Ausbildung grundsätzlich mit BAföG gefördert werden können. Die Förderung ist auf die letzten 24 Monate beschränkt. Die Angaben des Portals wurden zuletzt am 15. Juli 2021 aktualisiert. Prüfen Sie deshalb die aktuellen Voraussetzungen und Konditionen beim zuständigen Bundesverwaltungsamt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.
Wenn Sie noch minderjährig sind
Wer noch nicht volljährig ist, gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch als beschränkt geschäftsfähig und kann deshalb nicht alle Verträge allein wirksam abschließen. Bei einem Kredit, der rechtliche Pflichten mit sich bringt, ist grundsätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Neben der Kreditprüfung durch die Bank müssen also auch die rechtlichen Voraussetzungen geklärt sein.


