Planen Sie die Fahrten zur Berufsschule in Ihr Monatsbudget für die duale Ausbildung ein. Addieren Sie die voraussichtlichen Kosten und ziehen Sie nur Erstattungen ab, die Ihnen bereits zugesagt wurden. Wer die Fahrtkosten trägt, hängt unter anderem von der zuständigen Schule ab. Auch Ihr Ausbildungsvertrag und die Regeln Ihres Bundeslands spielen dabei eine Rolle.

Bei regelmäßigem Unterricht richten sich die Kosten vor allem nach den tatsächlichen Schultagen und dem passenden Fahrpreis. Bei Blockunterricht können längere Anreisen sowie Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung dazukommen. Die Berufsausbildungsbeihilfe kann helfen, deckt aber nicht automatisch jedes Fahrticket.

Monatliche Kosten berechnen

Notieren Sie, wie oft Sie im Monat zur Berufsschule fahren und was Hin- und Rückfahrt kosten. Bei Einzelfahrkarten lautet die Rechnung:

Schultage im Monat × Kosten für Hin- und Rückfahrt

Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Preis einer passenden Zeitkarte. Berücksichtigen Sie dabei nur eine Karte, die für Ihre tatsächlichen Fahrten und den benötigten Zeitraum gilt. Eine Monatskarte kann sich bei wenigen Schultagen weniger lohnen als Einzelfahrten.

Halten Sie die Fahrten zur Berufsschule getrennt von anderen Fahrten für die Ausbildung fest. Wenn Sie direkt vom Betrieb zur Berufsschule fahren, notieren Sie diese Strecke gesondert. Die Zeit für den Weg zwischen Schule und Ausbildungsstätte kann zur Ausbildungszeit zählen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass der Betrieb die Fahrtkosten erstatten muss.

Fahren Sie mit dem eigenen Auto, erfassen Sie die tatsächlich erwarteten Ausgaben, zum Beispiel Kraftstoff und Parkgebühren. Für Förderungen gelten teilweise andere gesetzliche Berechnungsregeln oder Pauschalen. Die Höhe einer Förderung muss deshalb nicht den privaten Autokosten entsprechen.

Bei Blockunterricht sollten Sie die An- und Abreise, Fahrten während des Unterrichtsblocks sowie mögliche Unterkunfts- und Verpflegungskosten getrennt kalkulieren. Teilen Sie unregelmäßige Ausgaben durch die Monate, in denen Sie dafür sparen können. So verteilen Sie die Kosten gleichmäßig auf Ihr Monatsbudget, auch wenn einzelne Rechnungen nur während eines Blocks anfallen.

Einfacher Wocheneinkauf für den eigenen Haushalt (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Erstattungen getrennt eintragen

Führen Sie in Ihrer Budgetübersicht mindestens zwei Beträge: die voraussichtlichen Fahrtkosten und die sicher zugesagte Erstattung. Was Sie selbst zahlen, ergibt sich aus den Fahrtkosten abzüglich dieser bestätigten Erstattung. Ein beantragter, aber noch nicht bewilligter Zuschuss gehört in eine separate Notiz zu möglichen Entlastungen.

Für den Besuch der zuständigen Berufsschule tragen Auszubildende die Wege- und Unterbringungskosten grundsätzlich selbst, wie die IHK Region Stuttgart erläutert. Ein Tarifvertrag oder eine Vereinbarung im Ausbildungsvertrag kann eine Kostenübernahme vorsehen; auch wenn der Betrieb den Besuch einer anderen als der zuständigen Berufsschule veranlasst, kann die Kostenfrage anders liegen. Prüfen Sie dafür Ihren Vertrag und fragen Sie im Zweifel beim Betrieb oder bei der zuständigen Kammer nach.

Berufsausbildungsbeihilfe prüfen

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein monatlicher Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit für bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen. Ob Sie Anspruch haben und wie hoch die Leistung ausfällt, richtet sich unter anderem nach Ihrer persönlichen Situation und den Einkommensverhältnissen. Bewilligte BAB müssen Sie nicht zurückzahlen. Eine pauschale Erstattung jedes Berufsschultickets ist sie jedoch nicht.

Für die Berechnung zählen bereits abgedeckte oder bezuschusste Fahrten nicht nochmals als zusätzliche Kosten. Das gilt etwa für Strecken, die eine Zeitkarte abdeckt, oder für Fahrten, zu denen Dritte einen Zuschuss leisten. Nach den Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zählen Fahrten während des Blockunterrichts ebenfalls nicht als zusätzliche Fahrtkosten; die BAB wird für die Blockzeit nach den geltenden Regeln weitergezahlt. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, denn rückwirkende Zahlungen gibt es grundsätzlich frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

Der Mobilitätszuschuss verfolgt einen anderen Zweck. Er richtet sich an bestimmte Auszubildende, die für eine Ausbildung in einer anderen Region umziehen müssen und deren Ausbildungsstätte außerhalb des üblichen Tagespendelbereichs liegt. Er ist kein allgemeiner Zuschuss für den normalen Schulweg; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Fragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit nach den aktuellen Voraussetzungen und der Antragsfrist.

Landesförderung vor Ort suchen

Förderungen für Berufsschüler unterscheiden sich je nach Bundesland und können an bestimmte Schularten, Entfernungen, Einkommen oder Antragsfristen gebunden sein. In Mecklenburg-Vorpommern werden beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu Fahrt- und Übernachtungskosten angeboten. In Bayern gelten für bestimmte Schüler im Teilzeitunterricht eigene Erstattungsregeln mit einer Eigenbeteiligung. Diese Beispiele lassen sich nicht auf andere Länder oder alle Ausbildungswege übertragen.

Erkundigen Sie sich beim Sekretariat Ihrer Berufsschule, beim zuständigen Landratsamt oder bei der Landesbehörde nach dem passenden Antrag. Fragen Sie zugleich, welche Nachweise nötig sind. Je nach Regelung zählen etwa Fahrkarten, Schulbescheinigungen oder bestätigte Blockpläne. Da Fristen und Bedingungen wechseln, prüfen Sie die Angaben für Ihr aktuelles Schuljahr, bevor Sie mit einer Erstattung rechnen.

Erwachsener plant ein persönliches Sparziel (KI-Symbolbild)
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Fahrtkosten steuerlich berücksichtigen

Fahrtkosten können im Rahmen der steuerlichen Behandlung von Ausbildungskosten eine Rolle spielen. Ob Sie Ausgaben als Werbungskosten, also als beruflich veranlasste Kosten, abziehen können, hängt unter anderem davon ab, ob die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet oder Sie bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Andere Kosten der eigenen Berufsausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben, also als steuerlich abziehbare private Ausgaben, bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr berücksichtigt werden.

Ein steuerlicher Abzug ist keine direkte Rückzahlung des Fahrpreises. Die konkrete Einordnung hängt von Ihrer Situation und der Art der Fahrt ab. Planen Sie deshalb mit den tatsächlich gezahlten Kosten und betrachten Sie eine mögliche Steuerentlastung nicht als verfügbares monatliches Einkommen.