Sie können auch während der Probezeit einen Kredit beantragen. Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht. Der Kreditgeber muss jedoch vor Vertragsabschluss prüfen, ob Sie die Raten voraussichtlich zurückzahlen können. Bei vielen privaten Ratenkrediten, den sogenannten Allgemein-Verbraucherdarlehen, darf er den Vertrag nur schließen, wenn keine erheblichen Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit bestehen (§ 505a BGB).
Ob ein Kredit infrage kommt, hängt vor allem von drei Punkten ab:
- Ist der Kredit rechtlich möglich? Die Probezeit allein schließt einen Kreditantrag rechtlich nicht aus.
- Akzeptiert der Kreditgeber Ihre Beschäftigungssituation? Das hängt vom Anbieter und vom Kreditprodukt ab. Manche Kreditgeber verlangen eine abgeschlossene Probezeit oder eine bestimmte Beschäftigungsdauer. Andere prüfen den Einzelfall.
- Bleibt die Rate auch bei weniger Einkommen tragbar? Rechnen Sie durch, ob Ihr Haushalt die Rate bei einem vorübergehenden Einkommensrückgang oder nach einem Arbeitsplatzverlust weiter zahlen könnte.
Eine gute SCHUFA-Auskunft oder die positive Auskunft einer anderen Wirtschaftsauskunftei reicht nicht für eine Zusage. Kreditgeber prüfen außerdem Ihr Einkommen und Ihre regelmäßigen Ausgaben. Auch bestehende Kredite und weitere Verpflichtungen fließen in die Prüfung ein. Entscheidend sind daher die Bedingungen des konkreten Angebots und Ihr tatsächlicher finanzieller Spielraum.
Probezeit und Vertrag unterscheiden
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann eine Probezeit enthalten. Die Probezeit bestimmt nicht, wie lange der Vertrag läuft. Sie verkürzt vor allem zu Beginn des Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfrist. Für Kreditgeber ist das wichtig: Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit kürzerer Frist enden und Ihr Einkommen schneller wegfallen.
Die folgenden Regeln gelten für Arbeitsverhältnisse. Für Berufsausbildungen gelten eigene Vorschriften, darunter eine besondere Kündigungsregel während der Ausbildungsprobezeit (§ 22 Berufsbildungsgesetz).
Was die Kündigungsfrist bedeutet
Während einer vereinbarten Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen. Diese Frist gilt höchstens in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung wirkt deshalb nicht sofort: Das Arbeitsverhältnis endet erst nach Ablauf der zwei Wochen.
Im Arbeitsvertrag oder in einem geltenden Tarifvertrag können weitere Regeln stehen. Sie dürfen von der gesetzlichen Kündigungsfrist aber nur innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen abweichen (§ 622 BGB).
Für Ihre Finanzplanung zählt, ob Sie die Kreditrate auch bei einem kurzfristigen Wegfall oder einer Verringerung Ihres Gehalts zahlen könnten. Die verkürzte Kündigungsfrist ist für Kreditgeber ein Hinweis auf ein höheres Risiko eines Einkommensausfalls. Daraus folgt aber keine feste Regel für oder gegen eine Kreditzusage.
Befristung ist etwas anderes
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet zu einem festgelegten Datum oder mit dem Erreichen eines bestimmten Zwecks. Ein unbefristeter Vertrag hat kein vorab vereinbartes Ende. Beide Vertragsarten können eine Probezeit enthalten.
Davon getrennt läuft die sechsmonatige Wartezeit für den allgemeinen Kündigungsschutz. Sie beginnt am ersten Arbeitstag und endet nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung. Eine kürzere Probezeit verkürzt diese Wartezeit nicht. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt außerdem nur, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere abhängig von der Betriebsgröße (§ 1 Kündigungsschutzgesetz).
Geben Sie bei einer Kreditanfrage daher drei Angaben getrennt an: die Vertragsdauer, die vereinbarte Probezeit und die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Was Kreditgeber prüfen
Wenn Sie einen Kredit beantragen, prüft der Kreditgeber, ob Sie die vereinbarten Raten voraussichtlich bezahlen können. Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen – dazu zählen viele Ratenkredite für private Zwecke – dürfen keine erheblichen Zweifel daran bestehen. Bei einem Immobilien-Verbraucherdarlehen muss die vertragsgemäße Rückzahlung wahrscheinlich sein. Dafür berücksichtigt der Kreditgeber insbesondere Ihre Einnahmen, Ausgaben und bestehenden Zahlungsverpflichtungen (§ 505a BGB, § 505b BGB).
Das Gesetz schreibt keine allgemeine Mindestdauer von sechs Monaten im Arbeitsverhältnis vor. Es enthält auch kein besonderes Kreditverbot während der Probezeit. Kreditgeber legen für einzelne Kreditangebote jedoch eigene Annahmeregeln fest.
Eine Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei ist nur ein Teil der Prüfung. Ebenso zählen Ihr Einkommen und regelmäßige Ausgaben. Auch bestehende Kredite und Unterhaltspflichten fließen in die Prüfung ein.
Anbieterregeln unterscheiden sich
Anbieter stellen unterschiedliche Bedingungen. Die TARGOBANK nennt für ihren Arbeitnehmerkredit unter anderem eine abgeschlossene Probezeit und mindestens sechs Monate Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber (Kredit-FAQ der TARGOBANK). Vermittlungsplattformen weisen dagegen auf Angebote hin, bei denen eine Kreditanfrage auch während der Probezeit möglich ist.
Solche Angaben gelten jeweils für bestimmte Produkte und ersetzen keine persönliche Kreditprüfung. Sie können einen Antrag stellen oder eine Anfrage über eine Plattform senden, ohne dass der Kreditgeber den Kredit bewilligt. Die Anforderungen einzelner Anbieter erlauben keine Aussage dazu, wie oft Kredite allgemein bewilligt werden oder ob Personen in der Probezeit einen festen Zinsaufschlag zahlen.
Prüfen Sie die Bedingungen des konkreten Angebots unmittelbar vor dem Antrag.
Welche Nachweise helfen
Der Kreditgeber kann Unterlagen verlangen, die Ihr Einkommen und Ihr Arbeitsverhältnis belegen. Häufig verlangt er den Arbeitsvertrag mit Angaben zu Beginn, Probezeit, Befristung und Kündigungsfrist. Dazu kommen bereits vorliegende Gehaltsabrechnungen. Auch Nachweise über weitere Einkünfte können wichtig sein.
Geben Sie bestehende Kredite, Unterhaltspflichten und regelmäßige Ausgaben vollständig an. Daraus ergibt sich, welcher Betrag nach Ihren festen Belastungen monatlich für die Kreditrate bleibt. Wie viele Gehaltsabrechnungen erforderlich sind, legt jeder Anbieter selbst fest.
Die Probezeit schließt einen Kredit rechtlich nicht aus. Maßgeblich sind die Regeln des konkreten Angebots und Ihre belegbare finanzielle Situation.
Häufige Fragen
Muss ich die Probezeit im Antrag angeben?
Wenn der Antrag nach Ihrer Probezeit, dem Beschäftigungsbeginn oder der Art Ihres Arbeitsvertrags fragt, müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß antworten. Der Kreditgeber verwendet diese Angaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung.
Rate und Haushalt durchrechnen
Prüfen Sie die Monatsrate anhand Ihres gesamten Haushaltsbudgets, nicht allein anhand Ihres neuen Nettogehalts. Ziehen Sie von den verlässlich verfügbaren Einnahmen die notwendigen Lebenshaltungskosten, bestehende Kreditraten und andere feste Verpflichtungen ab. Berücksichtigen Sie auch unregelmäßige Ausgaben wie Reparaturen, Versicherungen oder Nachzahlungen.
Der Betrag, der danach übrig bleibt, zeigt, wie viel Spielraum Sie für eine weitere Rate haben. Rechnen Sie zusätzlich durch, was passiert, wenn Ihr Einkommen zeitweise sinkt oder das Arbeitsverhältnis endet.
Diese Rechnung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Formel. Entscheidend sind Ihre tatsächlichen Ausgaben, vorhandene Ersparnisse und die Zeit, die Sie bei geringerem Einkommen überbrücken müssten.
Einkommensausfall einordnen
Arbeitslosengeld ist nicht automatisch gesichert. Grundsätzlich müssen Sie innerhalb der vergangenen 30 Monate mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Mehrere frühere versicherungspflichtige Beschäftigungen in diesem Zeitraum können zusammengerechnet werden. Ausnahmen von dieser Regel müssen Sie gesondert prüfen.
Die Bundesagentur für Arbeit berechnet das Arbeitslosengeld aus dem Leistungsentgelt. Das ist eine gesetzlich festgelegte Berechnungsgröße und nicht einfach Ihr bisheriges Nettogehalt. Rechnen Sie eine mögliche Leistung erst in Ihr Budget ein, wenn Sie Ihren Anspruch und die voraussichtliche Höhe für Ihre persönliche Situation geklärt haben.
Was Studien aussagen
Eine ZEW-Untersuchung zu deutschen Haushalten während der Pandemie zeigt, wie stark unerwartete Ausgaben bei Einkommensverlusten belasten können. Im Winter 2020/2021 konnte etwa ein Drittel der Befragten eine unerwartete Ausgabe von 2.000 Euro nicht innerhalb eines Monats bezahlen. Unter den Befragten mit einem Einkommensverlust von mindestens 35 Prozent traf dies auf etwa zwei Drittel zu.
Diese Ergebnisse beschreiben die damalige Lage der Befragten. Sie sagen nichts über Ihr persönliches Ausfallrisiko oder über die Entscheidung eines Kreditgebers aus.
Eine Studie zu befristeter Beschäftigung in Deutschland findet stärkere materielle Einschränkungen, besonders in Haushalten mit niedrigem Einkommen. Eine Befristung ist jedoch nicht mit einer Probezeit gleichzusetzen. Die Studie untersucht weder Kreditanträge noch Bankentscheidungen und liefert deshalb keine Bewilligungswahrscheinlichkeit für eine Finanzierung.
Finanzierungsarten getrennt betrachten
Kreditgeber bewerten die Probezeit je nach Kreditart und danach, wer den Kredit vermittelt oder anbietet. Eine Bedingung für ein einzelnes Produkt gilt daher nicht automatisch für alle Kredite desselben Anbieters. Fragen Sie vor dem Antrag nach den Regeln für genau das Angebot, das Sie nutzen möchten.
Ratenkredit und Autokredit
Für einen Ratenkredit gelten die Voraussetzungen des jeweiligen Kreditgebers. Bei einer Autofinanzierung gelten außerdem die Bedingungen für den Autokredit und dafür, wie er angeboten wird. Ein Hinweis eines Vermittlers zu einem bestimmten Autokredit beschreibt daher keine allgemeine Annahmepolitik der Bank.
Wenn Sie ein Fahrzeug dringend benötigen, beschränken Sie Kreditbetrag und Laufzeit auf das Nötige. Fragen Sie vor dem Antrag, ob der Kreditgeber Anträge während der Probezeit annimmt. Erkundigen Sie sich nach der verlangten Beschäftigungsdauer. Klären Sie außerdem, welche Einkommensnachweise Sie vorlegen müssen.
Die Möglichkeit, einen Antrag einzureichen, ist keine Kreditzusage.
Händlerfinanzierung
Bei einer Finanzierung im Geschäft vermittelt der Händler den Kredit häufig für eine Partnerbank. Dann gelten die Bedingungen dieses Finanzierungsangebots. Kauf auf Rechnung und kurzfristige Kleinkredite können zudem eigenen Verbraucherschutzregeln unterliegen.
Prüfen Sie vor Vertragsschluss den geltenden Rechtsstand und mögliche Übergangsregeln. Das ist besonders wichtig, wenn sich Vorgaben für Verbraucherkredite ändern, wie die Bundesregierung zur Reform des Verbraucherkreditschutzes erläutert.
Immobilienkredit
Bei einem Immobilien-Verbraucherdarlehen muss der Kreditgeber prüfen, ob Sie die Raten voraussichtlich dauerhaft zahlen können. Er berücksichtigt dafür Ihr Einkommen, Ihre Ausgaben und weitere finanzielle Umstände.
Der Wert der Immobilie ersetzt diese Prüfung grundsätzlich nicht. Nach § 505b BGB darf die Einschätzung der Kreditwürdigkeit nicht hauptsächlich darauf beruhen, dass die Immobilie den Darlehensbetrag deckt oder im Wert steigt. Für Darlehen zum Bau oder zur Renovierung einer Wohnimmobilie gilt bei dieser Vorgabe eine eng begrenzte Ausnahme. Die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bleibt auch dann bestehen.
Kurz zusammengefasst
Ratenkredite, Autofinanzierungen, Händlerfinanzierungen und Immobilienkredite folgen unterschiedlichen Prüfungen und Vertragsbedingungen. Entscheidend ist immer das konkrete Angebot. Bei Immobilienkrediten genügt ein wertvolles Haus allein nicht: Der Kreditgeber muss auch Ihre wirtschaftliche Lage prüfen.
Häufige Frage
Reicht ein wertvolles Haus für die Zusage eines Immobilienkredits?
Nein. Der Immobilienwert ersetzt grundsätzlich nicht die Prüfung, ob Ihr Einkommen und Ihre finanziellen Verpflichtungen die laufenden Raten tragen.

Mitantragsteller und Versicherungen
Eine zweite Unterschrift beim Kredit schafft eine eigene Zahlungspflicht. Klären Sie vor dem Abschluss, ob die zweite Person Mitdarlehensnehmerin oder Bürgin wird. Die rechtlichen und finanziellen Folgen unterscheiden sich deutlich.
Mitdarlehen oder Bürgschaft
Unterschreiben zwei Personen den Kreditvertrag als Gesamtschuldner, also jeweils für die gesamte Schuld, darf der Kreditgeber grundsätzlich jede Person zur Zahlung der gesamten noch offenen Schuld auffordern. Die Forderung darf er aber nur einmal erhalten (§ 421 BGB). Wer nur einen Teil der Kreditrate nutzen oder bezahlen wollte, haftet gegenüber dem Kreditgeber dennoch nicht automatisch nur für diesen Anteil.
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person, für die Schuld einer anderen Person einzustehen (§ 765 BGB). Ob und wann der Kreditgeber die Bürgin oder den Bürgen zur Zahlung auffordern darf, richtet sich nach der vereinbarten Bürgschaft. Prüfen Sie insbesondere, welche Forderungen sie umfasst, ob eine Höchstsumme gilt und welche weiteren Bedingungen im Vertrag stehen.
Die Person, die den Kredit mit unterschreibt, sollte prüfen, ob sie die gesamte Monatsrate tragen kann. Fällt die Hauptschuldnerin oder der Hauptschuldner aus, muss sie die Rate unter Umständen allein zahlen.
Restschuldversicherung genau prüfen
Eine Restschuldversicherung zahlt nur bei den Ereignissen, die der Versicherungsvertrag ausdrücklich abdeckt. Sie schützt daher nicht pauschal bei Arbeitsplatzverlust. Prüfen Sie Kosten, versicherte Ereignisse und Ausschlüsse. Achten Sie auch auf Wartezeiten, bevor der Versicherungsschutz beginnt, und auf Karenzzeiten, also Fristen, die nach einem Versicherungsfall vergehen, bevor der Versicherer zahlt.
Eine Kündigung oder Arbeitslosigkeit während der Probezeit ist häufig eingeschränkt oder gar nicht versichert. Die Verbraucherzentrale weist auf hohe Kosten und begrenzte Leistungen hin.
Für Restschuldversicherungen im Zusammenhang mit Allgemein-Verbraucherdarlehen gilt eine zeitliche Trennung: Die Versicherungserklärung darf grundsätzlich frühestens eine Woche nach dem Kreditabschluss abgegeben werden (§ 7a VVG). Diese Wochenfrist sagt nichts darüber aus, ab wann Versicherungsschutz besteht oder welche Fälle der Versicherer tatsächlich abdeckt.
Nächste Schritte abwägen
Kann die Anschaffung warten, verschieben Sie den Kauf zunächst. Damit vermeiden Sie eine zusätzliche Rate, solange Ihr Einkommen in der Probezeit weniger planbar ist. Ein späterer Kreditantrag senkt die Kosten nicht zwingend und garantiert keine Bewilligung.
Gezielt beim Anbieter nachfragen
Brauchen Sie die Finanzierung, verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über Ihre finanzielle Lage. Stellen Sie Einnahmen, notwendige Ausgaben, bestehende Raten und Rücklagen gegenüber. Halten Sie außerdem Ihren Arbeitsvertrag und vorhandene Gehaltsabrechnungen bereit.
Fragen Sie anschließend den konkreten Kreditgeber, ob er Anträge während der Probezeit prüft, welche Nachweise er verlangt und welche Gesamtkosten anfallen. Vergleichen Sie Angebote anhand des effektiven Jahreszinses, der die jährlichen Kreditkosten in Prozent angibt, und des insgesamt zurückzuzahlenden Betrags.
Dass ein Kreditgeber Ihren Antrag prüft, bedeutet noch keine Zusage.
Zweite Unterschrift genau prüfen
Soll eine weitere Person den Kredit mit unterschreiben, klären Sie vorab ihre Rolle und Haftung. Bei einer gesamtschuldnerischen Verpflichtung darf der Kreditgeber die gesamte offene Schuld grundsätzlich von jeder verpflichteten Person verlangen. Prüfen Sie deshalb, ob die mitverpflichtete Person die Rate auch allein neben den eigenen Ausgaben und Verpflichtungen tragen könnte (§ 421 BGB).
Bei Geldnot Beratung suchen
Übersteigen Ihre laufenden Ausgaben dauerhaft die verfügbaren Einnahmen, löst ein weiterer Kredit das Problem nicht verlässlich. Holen Sie sich zunächst Unterstützung bei einer anerkannten Schuldnerberatung. Anlaufstellen bieten kommunale Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen.
Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die Kredite ohne Bonitätsprüfung versprechen oder vor der Auszahlung Gebühren verlangen. Hinter einer vermeintlichen Kredithilfe kann eine kostenpflichtige Finanzsanierung stehen, bei der Sie kein Geld ausgezahlt bekommen. Die Verbraucherzentrale warnt vor solchen Angeboten.
Häufige Fragen
Ist ein Kredit grundsätzlich möglich?
Ja. Die Probezeit schließt einen Kreditantrag gesetzlich nicht aus. Der Kreditgeber muss Ihre Kreditwürdigkeit prüfen. Ob er ein Einkommen während der Probezeit als ausreichend verlässlich bewertet, richtet sich nach seinen eigenen Vergaberegeln.
Muss ich sechs Monate warten?
Nein. Für Kredite gibt es keine allgemeine gesetzliche Wartezeit von sechs Monaten. Einige Kreditgeber verlangen jedoch eine bestimmte Dauer im aktuellen Arbeitsverhältnis oder eine abgeschlossene Probezeit. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Angebots.
Reicht eine gute Auskunft?
Nein. Eine gute SCHUFA-Auskunft oder Auskunft einer anderen Wirtschaftsauskunftei führt nicht automatisch zu einer Kreditzusage. Der Kreditgeber prüft zusätzlich, ob Ihr Einkommen die Rate trägt. Regelmäßige Ausgaben, bestehende Kredite und die Beschäftigungssituation fließen dabei ein.
Wird der Kredit teurer?
Für die Probezeit gibt es keinen allgemein nachweisbaren Zinsaufschlag. Deshalb lässt sich kein fester Prozentsatz oder Eurobetrag nennen. Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins und die gesamten Kreditkosten der Angebote, die Sie tatsächlich erhalten.
Schützt die Versicherung bei Kündigung?
Das entscheidet der Versicherungsvertrag. Prüfen Sie, ob der Vertrag eine Kündigung oder Arbeitslosigkeit versichert und ob Ausschlüsse, Wartezeiten oder Karenzzeiten gelten. Gerade bei einer Kündigung in der Probezeit können die Bedingungen den Leistungsanspruch begrenzen.
Kernaussagen
- Prüfen Sie die Bedingungen des konkreten Kredits: Die Probezeit ist kein gesetzliches Kreditverbot. Kreditgeber legen aber eigene Anforderungen fest. Ein möglicher Antrag ist keine Zusage.
- Trennen Sie Probezeit und Vertragsdauer: Auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann eine Probezeit enthalten. Geben Sie beide Angaben sowie Ihre bisherige Beschäftigungszeit korrekt an.
- Rechnen Sie mit geringerem Einkommen: Ziehen Sie notwendige Ausgaben, bestehende Raten und Rücklagen von Ihren verlässlichen Einnahmen ab. Prüfen Sie, ob die Rate auch bei einem Einkommensausfall tragbar bleibt.
- Wägen Sie zusätzliche Verpflichtungen ab: Wer mitunterschreibt, kann für die gesamte offene Schuld haften. Prüfen Sie bei Versicherungen Kosten, Ausschlüsse und Wartezeiten. Kann die Anschaffung warten, verschieben Sie die Finanzierung.
FAQ
Kann ich während der Probezeit einen Kredit bekommen?
Ja, ein gesetzliches Verbot gibt es nicht. Der Kreditgeber prüft vor der Zusage, ob Sie die Raten voraussichtlich zahlen können. Ob er Einkommen während der Probezeit akzeptiert, hängt von seinen Bedingungen für das konkrete Angebot ab.
Muss ich sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sein?
Eine allgemeine gesetzliche Sechsmonatsfrist für Kredite gibt es nicht. Einzelne Anbieter verlangen jedoch eine bestimmte Beschäftigungsdauer oder eine abgeschlossene Probezeit.
Ist mein unbefristeter Vertrag während der Probezeit ein Vorteil?
Ein unbefristeter Vertrag kann eine Probezeit enthalten. Die Vertragsdauer und die Möglichkeit einer kurzfristigen Kündigung sind unterschiedliche Merkmale, die der Kreditgeber getrennt bewerten kann.
Reicht eine gute SCHUFA-Auskunft für eine Zusage?
Nein. Eine Auskunftei-Auskunft ist nur ein Teil der Prüfung. Auch Einkommen, Ausgaben, laufende Verpflichtungen und die Beschäftigungssituation zählen. Eine gute Auskunft garantiert daher keine Bewilligung.
Wie bereite ich eine Kreditanfrage während der Probezeit vor?
Prüfen Sie zuerst, ob die Rate nach notwendigen Ausgaben, bestehenden Verpflichtungen und Rücklagen tragbar bleibt. Halten Sie Ihren Arbeitsvertrag und vorhandene Gehaltsabrechnungen bereit. Fragen Sie den Anbieter vor dem Antrag nach seinen Bedingungen für Beschäftigte in der Probezeit.
Was passiert mit der Rate, wenn mein Arbeitsverhältnis endet?
Die Rate bleibt fällig. Rechnen Sie deshalb damit, dass Ihr Einkommen sinkt oder vorübergehend ausfällt, und prüfen Sie, ob Sie die Rate dann weiterhin zahlen können. Arbeitslosengeld setzt grundsätzlich ausreichende Versicherungszeiten voraus; Anspruch und Höhe hängen von Ihrer Versicherungsbiografie ab.
Hilft ein zweiter Kreditnehmer?
Ein zweiter Kreditnehmer kann bei der Finanzierung berücksichtigt werden, übernimmt aber eine eigene Verpflichtung. Bei gesamtschuldnerischer Haftung kann der Kreditgeber grundsätzlich die gesamte geschuldete Leistung von jeder verpflichteten Person verlangen.
Wird ein Kredit während der Probezeit immer teurer?
Ein allgemeingültiger Zinsaufschlag für die Probezeit lässt sich nicht angeben. Vergleichen Sie deshalb die konkreten Gesamtkosten des Angebots, statt mit einem festen Aufschlag zu rechnen.
Schützt eine Restschuldversicherung bei einer Kündigung?
Das hängt von den Vertragsbedingungen ab. Prüfen Sie, ob Arbeitsplatzverlust tatsächlich versichert ist und welche Ausschlüsse, Wartezeiten oder Karenzzeiten gelten.



