Reicht die Ausbildungsvergütung nicht für Miete, Fahrtkosten und den Alltag, kann ein Nebenjob einen Teil der fehlenden Summe ausgleichen. Entscheidend ist der Betrag, der nach Abzügen auf Ihrem Konto landet. Prüfen Sie, ob die zusätzliche Arbeit mit Ihrer Ausbildung, den Ruhezeiten und möglichen Förderungen vereinbar ist.

In einem Ausbildungsbudget notieren Sie Ihre monatlichen Einnahmen sowie Ihre festen und veränderlichen Ausgaben. So sehen Sie, wie groß die Lücke ist und ob ein Nebenjob sie schließt.

Erst den Bedarf berechnen

Tragen Sie zunächst Ihre verlässlichen Einnahmen und Ausgaben zusammen. Bei den Einnahmen zählen die Netto-Ausbildungsvergütung und tatsächlich verfügbare Unterstützung. Kindergeld sollten Sie nur einrechnen, wenn es Ihnen tatsächlich überwiesen wird. Einen noch nicht bewilligten Zuschuss oder einen Nebenjob, den Sie noch nicht begonnen haben, behandeln Sie zunächst als unsichere Einnahme.

Berücksichtigen Sie neben der Miete auch Strom, Telefon, Versicherungen, Lebensmittel, Mobilität und persönliche Ausgaben. Zur Ausbildung gehören je nach Situation außerdem Arbeitskleidung, Lernmittel und Kosten für Prüfungen oder notwendige Anschaffungen. Die Bundesagentur für Arbeit nennt Wohnen und Lebenshaltung sowie Mobilität als typische Kostenbereiche. Dazu zählen auch Lern- und Arbeitsmittel. Die tatsächlichen Beträge hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer persönlichen Situation ab.

Rechnen Sie jährliche oder unregelmäßige Rechnungen auf Monatsbeträge herunter, indem Sie den erwarteten Gesamtbetrag durch zwölf teilen und den monatlichen Anteil zurücklegen. So belastet beispielsweise eine Versicherungsrechnung nicht unerwartet den Monat, in dem sie fällig wird. Bilden Sie außerdem eine Rücklage für notwendige Anschaffungen und einen finanziellen Puffer, soweit Ihr Budget das zulässt.

Einfacher Wocheneinkauf für den eigenen Haushalt (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Mit dem Nettolohn rechnen

Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei durchschnittlich 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt sie 633 Euro im Monat. Diese Grenzen beschreiben den zulässigen durchschnittlichen Verdienst im Minijob, nicht automatisch den Betrag, der Ihnen jeden Monat ausgezahlt wird. Einzelne Monatsverdienste können schwanken; entscheidend sind die geltenden Regeln zum Jahresverdienst und zur Beschäftigung.

Steuern und Beiträge beeinflussen die Abrechnung. Ein Minijob wird entweder pauschal oder nach Ihren persönlichen Steuerdaten versteuert. Dabei können Ihre Steuerklasse und weitere Einkünfte eine Rolle spielen. Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können aber eine Befreiung beantragen. Diese Entscheidung wirkt sich auf den Auszahlungsbetrag und Ihre Ansprüche aus der Rentenversicherung aus.

Planen Sie deshalb mit dem Betrag aus der konkreten Lohnabrechnung, sobald Sie sie haben. Vorher kalkulieren Sie vorsichtig und setzen den erwarteten Nebenverdienst nicht mit der Verdienstgrenze gleich. Bei schwankenden Arbeitsstunden orientieren Sie sich an einem verlässlichen Monatsbetrag statt am höchsten möglichen Verdienst.

BAB, BAföG und Wohngeld prüfen

Bei einer betrieblichen Ausbildung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit berechnet die Unterstützung individuell. Dabei spielen unter anderem Ihr eigenes Einkommen sowie unter bestimmten Bedingungen das Einkommen Ihrer Eltern oder Ihrer Partnerin beziehungsweise Ihres Partners und geltende Freibeträge eine Rolle.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wird ein Nebenverdienst bis zur Minijob-Verdienstgrenze in der Regel nicht auf die BAB angerechnet. Das ist keine Zusage für einen bestimmten Förderbetrag. Prüfen Sie Ihre konkrete Situation und verlassen Sie sich für die Budgetplanung auf den Bescheid. Beantragen Sie BAB möglichst früh: BAB wird grundsätzlich frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem Ihr Antrag eingeht. Der Rechner der Bundesagentur bietet eine erste Orientierung. Über Ihren Antrag wird gesondert entschieden.

Bei schulischen Ausbildungen kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG infrage kommen. Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen und weder Anspruch auf BAB noch auf BAföG haben, prüfen Sie, ob Wohngeld für Sie infrage kommt. Diese Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen. Klären Sie daher zuerst, welche Förderung für Ihre Ausbildungsform und Wohnsituation gilt.

Arbeitszeit und Betrieb abstimmen

Ein Nebenjob darf Ihre Ausbildung nicht beeinträchtigen. Informieren Sie Ihren Ausbildungsbetrieb und prüfen Sie, was Ihr Ausbildungsvertrag zur Nebentätigkeit festlegt. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, den Betrieb zu informieren. Eine Zustimmung kann erforderlich sein, etwa wenn Sie im selben Betrieb arbeiten; eine pauschale Zustimmungspflicht für alle Fälle lässt sich daraus nicht ableiten. Auch eine Tätigkeit bei einem Konkurrenzbetrieb kann problematisch sein.

Planen Sie Ausbildungs- und Berufsschulzeiten mit ein. Bei volljährigen Beschäftigten gilt grundsätzlich eine tägliche Arbeitszeit von höchstens acht Stunden. Sie darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn der gesetzliche Durchschnitt innerhalb des Ausgleichszeitraums eingehalten wird. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen grundsätzlich elf Stunden Ruhezeit liegen. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet. Die Bundesagentur für Arbeit nennt 48 Stunden pro Woche als Orientierung. Trotzdem müssen Sie die täglichen Höchstgrenzen und Ruhezeiten einhalten.

Für Jugendliche gelten strengere Regeln: grundsätzlich höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich sowie mindestens zwölf Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen. Bei mehreren Arbeitgebern zählen die Arbeitszeiten zusammen. Zusätzlich gelten besondere Vorgaben, zum Beispiel für Berufsschultage sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Wenn Sie minderjährig sind, prüfen Sie die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und planen Sie den Nebenjob entsprechend.

Schreiben Sie Ausbildungs-, Schul- und Nebenjobzeiten mit. So sehen Sie, ob die Gesamtbelastung noch in den gesetzlichen Rahmen passt und genügend Zeit für Erholung und Lernaufgaben bleibt.

Erwachsener plant ein persönliches Sparziel (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Den Monatsplan aufstellen

Eine einfache Übersicht macht sichtbar, wie viel Geld für den Alltag übrig bleibt:

Budgetposten Was Sie eintragen
Einnahmen Netto-Ausbildungsvergütung, verlässlicher Netto-Nebenverdienst, tatsächlich verfügbares Kindergeld oder Unterstützung, bewilligte BAB
Feste Kosten Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Versicherungen und vertragliche Zahlungen
Ausbildung und Mobilität Fahrten, Tickets, Arbeitskleidung und Lernmittel
Variable Ausgaben Lebensmittel, Kleidung, Freizeit und persönliche Ausgaben
Rücklagen Monatliche Anteile für Jahreskosten, notwendige Anschaffungen und einen Puffer

Ziehen Sie von den verlässlichen Einnahmen zuerst die festen Kosten und die geplanten Rücklagen ab. Der Rest steht für variable Ausgaben zur Verfügung. Sie können daraus einen Wochenrahmen ableiten. Berücksichtigen Sie dabei, dass ein Monat mehr als vier Wochen umfassen kann, damit der Betrag bis zum Monatsende reicht.

Erfassen Sie Ihre tatsächlichen Ausgaben regelmäßig und vergleichen Sie sie mit dem Plan. Ein Haushaltsbuch hilft, Abweichungen und mögliche Einsparungen zu erkennen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, regelmäßige Einnahmen und feste Kosten zuerst zu notieren und unregelmäßige Ausgaben auf Monatsbeträge umzurechnen.

Wenn die Rechnung nicht aufgeht

Lässt sich die Lücke mit einem Nebenjob nur schließen, wenn Sie dauerhaft sehr viele Stunden arbeiten, prüfen Sie zuerst andere Möglichkeiten. Dazu gehören ein BAB-Antrag oder eine andere passende Förderung sowie ein Gespräch mit einer Beratungsstelle. Ein Haushaltsbuch kann Ausgaben sichtbar machen, schafft aber nicht automatisch zusätzliches Geld.

Sind die festen Kosten bereits höher als Ihre verlässlichen Einnahmen, planen Sie den Nebenverdienst nicht fest ein, bevor Arbeitsbedingungen, Abrechnung und mögliche Folgen für Förderungen geklärt sind. So planen Sie nicht mit einem unsicheren Lohn für Rechnungen, die Sie auf jeden Fall bezahlen müssen.