Beim Kreditvergleich begegnen Ihnen meist zwei Zinssätze: Der Sollzins gilt für das geliehene Geld. Der effektive Jahreszins berücksichtigt zusätzlich bestimmte Kreditkosten und wann Sie das Geld erhalten und zurückzahlen. Deshalb eignet er sich meist besser für einen ersten Vergleich.

Er deckt jedoch nicht automatisch alle Kreditkosten ab. Vergleichen Sie Angebote mit ähnlichen Bedingungen. Prüfen Sie Monatsrate und Laufzeit und berücksichtigen Sie auch den Gesamtbetrag sowie mögliche Zusatzkosten.

Was der Sollzins aussagt

Der Sollzinssatz gibt an, welchen jährlichen Zinssatz Sie für das Darlehen zahlen. Bei einem Ratenkredit fallen die Zinsen auf den noch offenen Betrag an. Ein gebundener Sollzins bleibt für den vereinbarten Zeitraum fest. Ein veränderlicher Sollzins kann sich nach den Vertragsbedingungen ändern. Der Sollzins wird auch „Nominalzins“ genannt.

Der Sollzins allein zeigt nicht, welche weiteren Kosten zum Kredit gehören. Zwei Angebote mit gleichem Sollzins können deshalb unterschiedliche Gesamtkosten haben, wenn zum Beispiel Gebühren anfallen oder sich Auszahlung und Rückzahlung unterscheiden.

Geordnete Unterlagen für einen Kreditantrag (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Was im Effektivzins steckt

Bei Verbraucherdarlehen schreibt das Gesetz vor, wie der effektive Jahreszins berechnet wird. Er gibt die Kosten, die dabei berücksichtigt werden müssen, als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags an. Das ist der Kreditbetrag ohne die Kosten, die in die Berechnung einfließen. Neben den Zinsen zählen dazu bestimmte weitere Kosten, die zum Kredit gehören und bekannt sind. Bei einem Immobilienkredit können zum Beispiel die Kosten für eine notwendige Immobilienbewertung dazugehören.

Bei der Berechnung zählt auch, wann Sie das Geld erhalten und zurückzahlen. Deshalb ergibt sich der Effektivzins nicht einfach, indem man Gebühren zum Sollzins addiert. Wenn neben den Zinsen weitere Kosten in die Berechnung eingehen, liegt der Effektivzins häufig über dem Sollzins. Wie groß der Unterschied ist, hängt vom Kredit ab.

Welche Kosten fehlen können

Der Effektivzins umfasst nicht jede Ausgabe, die im Zusammenhang mit einer Finanzierung entstehen kann. Kosten, die entstehen, wenn Sie Vertragspflichten verletzen, gehören zum Beispiel nicht zu den regulären Kreditkosten. Auch optionale Versicherungen oder Zusatzleistungen fließen nicht ein, wenn sie keine Voraussetzung für den Kredit sind. Bestimmte Erwerbs- und Notarkosten sind ebenfalls ausgenommen.

Bei verpflichtenden Zusatzleistungen hängt es davon ab, ob ihre Kosten bekannt und berechenbar sind. Bekannte Kosten können in die Berechnung eingehen. Lassen sich die Kosten einer zwingenden Zusatzleistung vorher nicht bestimmen, muss der Kreditgeber darauf hinweisen, dass Sie diese Leistung abschließen müssen.

Bei einer Baufinanzierung sollten Sie außerdem den Auszahlungsplan und die Kostenübersicht prüfen. Bereitstellungszinsen oder Kosten für Teilauszahlungen können neben dem Effektivzins eine Rolle spielen. Ob solche Kosten im konkreten Angebot anfallen, hängt von den Vertragsbedingungen ab.

So vergleichen Sie Kreditangebote

Vergleichen Sie zunächst ähnliche Angebote. Achten Sie darauf, dass Darlehensbetrag und Laufzeit übereinstimmen. Vergleichen Sie auch, wie lange der Zinssatz feststeht und wie hoch die Tilgung ist, also der Teil der Rate, mit dem Sie das Darlehen zurückzahlen. Stimmen diese Werte nicht überein, sagt der niedrigere Effektivzins allein wenig darüber aus, welche Finanzierung insgesamt günstiger ist. Bei einer Baufinanzierung sollten Sie die Zinssätze für denselben Zeitraum vergleichen.

Prüfen Sie anschließend, wie hoch die Monatsrate ausfällt und welchen Gesamtbetrag Sie laut Angebot zurückzahlen. Der Effektivzins ist eine jährliche Prozentangabe und ersetzt diese Euro-Beträge nicht. Wenn Sie als Auszubildende oder Auszubildender einen Kredit erwägen, sollte die Rate zu Ihrem verfügbaren Monatsbudget passen. Berücksichtigen Sie dabei auch regelmäßige Ausgaben und einen finanziellen Puffer.

Bei einem variablen Sollzins ist der ausgewiesene Effektivzins keine Vorhersage für die künftige Zinsentwicklung. Lässt sich die spätere Änderung bei der Berechnung nicht beziffern, setzt die gesetzliche Berechnung den Sollzins und die sonstigen Kosten in der ursprünglichen Höhe bis zum Vertragsende an. Prüfen Sie daher zusätzlich, nach welchen Bedingungen der Zinssatz angepasst wird.

Auszubildende plant ihr Monatsbudget (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Für welche Kredite die Regeln gelten

Die genannten Vorgaben beziehen sich auf Verbraucherdarlehen nach deutschem Recht. Dazu zählen, vereinfacht gesagt, Kredite zwischen einem gewerblichen Kreditgeber und einer Privatperson, wobei gesetzliche Ausnahmen gelten. Die Regeln lassen sich nicht pauschal auf jede Art von Darlehen übertragen.

Für bestimmte Möglichkeiten, das Konto zu überziehen, gilt eine Sonderregel: Verlangt der Kreditgeber außer Sollzinsen keine weiteren Kosten und umfasst der Zeitraum, für den die Zinsen berechnet werden, mindestens drei Monate, wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen statt des Effektivzinses der jährliche Sollzinssatz zusammen mit diesem Zeitraum angegeben. Bei einem gewöhnlichen Raten- oder Immobilienkredit gilt diese Ausnahme nicht allgemein.