Eine Versicherungsrechnung oder neue Schulbücher belasten das Monatsbudget, wenn die Zahlung fällig ist. Auch eine größere Anschaffung belastet es dann. Planen Sie diese Ausgaben früh ein und sparen Sie dafür jeden Monat einen Teil. Ein zusätzlicher Puffer hilft bei unerwarteten Kosten, sofern Ihr Einkommen es zulässt.

Ausbildungskosten prüfen

Prüfen Sie bei Ausgaben rund um die Ausbildung zuerst, wer sie tragen muss. Schulbücher oder andere Lernmittel können selbst zu bezahlen sein. Prüfungsgebühren übernimmt der Ausbildungsbetrieb nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in der Regel. Was in Ihrem Fall gilt, hängt unter anderem von der Ausbildungsform und den Vereinbarungen mit dem Betrieb ab. Sehen Sie in den Ausbildungsvertrag und die betrieblichen Regelungen oder fragen Sie beim Betrieb beziehungsweise der zuständigen Kammer nach.

Bei Fahrtkosten sind Zuschüsse eine weitere Möglichkeit. Die Bundesagentur für Arbeit nennt zum Beispiel Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschlandticket. Rechnen Sie solche Beträge erst ein, wenn Sie wissen, dass Sie sie tatsächlich erhalten.

Einfacher Wocheneinkauf für den eigenen Haushalt (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Unregelmäßige Kosten erfassen

Beginnen Sie mit dem Geld, das Ihnen jeden Monat verlässlich zur Verfügung steht: Ihrer Netto-Ausbildungsvergütung und weiteren sicheren Einnahmen. Stellen Sie dem feste Ausgaben wie Miete und Telefon gegenüber. Auch regelmäßige Fahrtkosten gehören dazu. Notieren Sie zusätzlich mindestens einen Monat lang Ihre übrigen Ausgaben. So sehen Sie, welche Kosten wiederkehren und wo Sie zu niedrig geschätzt haben.

Suchen Sie anschließend nach Rechnungen und Terminen, die nicht jeden Monat auftauchen. Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen und bekannte Zahlungstermine helfen dabei. Prüfen Sie zum Beispiel:

  • jährliche oder halbjährliche Versicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Kfz-Steuer
  • Schulmaterial und andere selbst zu zahlende Ausbildungskosten
  • Kleidung, geplante Anschaffungen und bekannte Reparaturen

Notieren Sie auch kleinere Ausgaben und sehen Sie Ihre Liste regelmäßig durch, etwa einmal pro Woche. Geburtstags- oder Weihnachtsgeld und andere unsichere Sonderzahlungen sollten Sie nicht als festes Monatseinkommen einplanen.

Kosten auf Monate verteilen

Für eine jährliche Rechnung teilen Sie den Betrag durch zwölf. Bei 240 Euro Jahreskosten ergibt das 20 Euro pro Monat. Legen Sie diesen Betrag nach Möglichkeit monatlich zurück, damit die Rechnung nicht erst im Fälligkeitsmonat mit den laufenden Ausgaben konkurriert.

Bei einer einmaligen, absehbaren Anschaffung teilen Sie den erwarteten Preis durch die Zahl der Monate bis zum Kauf. Soll eine Anschaffung für 360 Euro in neun Monaten bezahlt werden, entspricht das 40 Euro pro Monat. Das sind Rechenbeispiele, keine Angaben zu typischen Kosten von Auszubildenden.

Führen Sie diese Rücklagen im Budget als eigene Posten. Sobald Sie Geld dafür beiseitelegen, ist es für die geplante Rechnung oder Anschaffung vorgesehen und sollte nicht zugleich als frei verfügbares Geld zählen.

Puffer für unerwartete Ausgaben

Eine geplante Jahresrechnung lässt sich berechnen. Eine unerwartete Reparatur oder ein notwendiger Ersatz für ein kaputtes Gerät lässt sich dagegen oft weder genau terminieren noch vorab beziffern. Ein separater finanzieller Puffer hilft, solche Ausgaben abzufangen, ohne dafür sofort andere geplante Zahlungen verschieben zu müssen.

Für diesen Puffer gibt es keine feste Summe, die für alle Auszubildenden passt. Wenn nach Miete, Essen, Fahrtkosten und anderen notwendigen Ausgaben kaum etwas übrig bleibt, setzen Sie sich nicht mit einem pauschalen Sparbetrag zusätzlich unter Druck. Halten Sie zunächst fest, welche Ausgaben bevorstehen, und prüfen Sie, ob sich einzelne Verträge oder andere veränderbare Kosten senken lassen.

Erwachsener plant ein persönliches Sparziel (KI-Symbolbild)
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Das Budget regelmäßig prüfen

Vergleichen Sie jeden Monat, wie viel Sie zurückgelegt haben und wie hoch Ihre tatsächlichen Ausgaben waren. War eine Rechnung höher als erwartet, passen Sie den Monatsbetrag für den nächsten Zeitraum an. Ist eine Ausgabe weggefallen oder übernimmt der Betrieb einen Teil der Kosten, müssen Sie dafür nicht weiter Geld zurücklegen.

Ein Haushaltsbuch zeigt, wohin Ihr Geld fließt, erhöht aber nicht Ihr Einkommen. Wenn notwendige Ausgaben dauerhaft höher sind als Ihre Einnahmen, reicht es nicht, nur die Ausgaben aufzuschreiben. Bei anhaltenden Schwierigkeiten können Sie kostenfreie Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Je nach Ausbildungsform und persönlicher Situation kommen außerdem Leistungen wie Berufsausbildungsbeihilfe oder bei schulischen Ausbildungen unter bestimmten Voraussetzungen BAföG infrage. Ob Sie Anspruch haben, muss im Einzelfall geprüft werden.