Wenn Sie während Ihrer Ausbildung eine Wohnung mieten, müssen Sie eine vereinbarte Geldkaution nicht auf einmal zahlen: Sie dürfen sie in drei gleichen Monatsraten leisten. Berufsausbildungsbeihilfe entlastet unter bestimmten Voraussetzungen Ihr laufendes Budget, ist aber kein allgemeiner Zuschuss zur Kaution.

Prüfen Sie zuerst, ob der Mietvertrag eine Kaution vorsieht und ob ihre Höhe zulässig ist. Danach kommen Ratenzahlung, mögliche Ausbildungsförderung und in besonderen Fällen ein Darlehen des Jobcenters infrage.

Höhe und Zahlung prüfen

Eine Mietkaution ist nur fällig, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurde. Bei einer Geldkaution darf der Vermieter höchstens drei Monatsmieten verlangen. Für diese Berechnung zählen ausgewiesene Betriebs- oder Heizkostenvorauszahlungen nicht mit.

Die gesetzliche Höchstgrenze entspricht drei Monatsmieten ohne solche Vorauszahlungen. Die vereinbarte Kaution kann niedriger sein. Sie dürfen eine Geldkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen: Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren zusammen mit den nächsten Mietzahlungen. Dafür brauchen Sie keine Zustimmung des Vermieters.

Der Vermieter muss eine Geldkaution grundsätzlich getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Die Erträge stehen Ihnen zu. Für Wohnraum in Studenten- oder Jugendwohnheimen gilt eine Ausnahme von der Pflicht, die Kaution zu verzinsen.

Wohnkosten in einer kleinen Mietwohnung planen (KI-Symbolbild)
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Raten ins Budget einplanen

Die gesetzliche Ratenzahlung verteilt die Kaution auf die ersten drei Mietmonate. Sie verringert die Summe nicht und kommt zusätzlich zu den laufenden Mietzahlungen. Planen Sie daher auch die zweite und dritte Rate ein, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.

Prüfen Sie außerdem, welche weiteren Kosten beim Einzug anfallen, etwa für den Umzug oder notwendige Anschaffungen. Wenn die erste Rate trotzdem nicht in Ihr Budget passt, sprechen Sie frühzeitig mit dem Vermieter über eine andere Lösung. Sie können dem Vermieter eine Bürgschaft durch Angehörige anbieten. Er muss sie aber nicht akzeptieren. Die bürgende Person haftet im vereinbarten Umfang, wenn Sie Ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Klären Sie vor der Unterschrift, welche Folgen eine zusätzliche Bürgschaft neben der Kaution hat.

BAB für laufende Kosten

Für eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf können Sie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt sie bei erfüllten Voraussetzungen als monatlichen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Die Höhe hängt unter anderem von Ihrer Ausbildungssituation und davon ab, welches Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt wird. Für eine schulische Ausbildung ist BAB laut Bundesagentur für Arbeit nicht vorgesehen.

BAB ist eine Hilfe für das laufende Budget. Die Leistung ist nicht als gesonderter einmaliger Zuschuss zur Mietkaution ausgewiesen. Prüfen Sie deshalb Ihren möglichen Anspruch bei der Agentur für Arbeit, aber planen Sie die Kaution nicht mit einer zugesagten Einmalzahlung ein.

Wohngeld hängt vom Haushalt ab

Wohngeld unterstützt Haushalte bei den laufenden Wohnkosten. Ob Sie es während der Ausbildung erhalten können, hängt unter anderem davon ab, ob Sie grundsätzlich Anspruch auf Ausbildungsförderung haben und wer mit Ihnen im Haushalt lebt. Dabei kann die grundsätzliche Förderfähigkeit eine Rolle spielen, auch wenn Sie tatsächlich keine BAB oder BAföG-Zahlung bekommen.

Wohngeld ist keine besondere Kautionsleistung. Fragen Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde nach, wenn Sie wissen möchten, ob Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Haushaltslage Anspruch auf Wohngeld haben. Die Behörde beurteilt den Anspruch auch danach, ob Menschen mit unterschiedlichen Ausbildungs- oder Einkommenssituationen zusammenwohnen. Das kann zu einem anderen Ergebnis führen als in einem Haushalt, in dem alle Mitglieder dem Grunde nach Ausbildungsförderung erhalten könnten.

Einfacher Wocheneinkauf für den eigenen Haushalt (KI-Symbolbild)
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Jobcenter vor dem Umzug fragen

Das Jobcenter kann Mietkautionskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Darlehen anerkennen. Dafür ist eine vorherige Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nötig. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift unter den neuen Mietvertrag nach und klären Sie, welche Unterlagen Ihre Kommune verlangt.

Für viele Auszubildende besteht allerdings kein regulärer Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, wenn ihre Ausbildung dem Grunde nach förderfähig ist. Das Gesetz sieht für Auszubildende Ausnahmen und besondere Leistungen vor. Ein Härtefalldarlehen kommt dabei nur unter besonderen Voraussetzungen infrage, etwa bei einer schwerwiegenden Notlage oder einer Gefährdung der Ausbildung. Wenn Ihnen das Geld für die Kaution fehlt, haben Sie deshalb nicht automatisch Anspruch auf ein Härtefalldarlehen.

Ein bewilligtes Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Bei bestimmten Darlehen zieht das Jobcenter während des Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich jeden Monat fünf Prozent des maßgebenden Regelbedarfs von Ihren Leistungen ab. Die genaue Behandlung hängt von der Darlehensart ab.

Mietkaution vor der Unterschrift klären

  1. Prüfen Sie im Mietvertrag, ob eine Kaution vereinbart ist und ob sie die zulässige Höchstgrenze einhält.
  2. Teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie eine Geldkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen.
  3. Klären Sie bei der Agentur für Arbeit, ob BAB zu Ihrer Ausbildung passt. Fragen Sie außerdem bei der Wohngeldbehörde nach, falls Ihr Haushalt infrage kommt.
  4. Wenn Sie ein Jobcenter-Darlehen benötigen, holen Sie vor der Vertragsunterschrift eine Entscheidung des zuständigen Trägers ein.
  5. Unterschreiben Sie eine Bürgschaft erst, wenn die bürgende Person Umfang und mögliche Folgen der Haftung verstanden hat.

Gehen Sie diese Punkte möglichst vor der Unterschrift durch: So können Sie die zulässige Kautionshöhe und Zahlungsweise prüfen und offene Fragen zu möglichen Hilfen rechtzeitig klären. Berücksichtigen Sie dabei, dass BAB das laufende Budget unterstützt, aber keine ausgewiesene Einmalzahlung für die Kaution ist.