Einen Ratenkredit können Sie grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Dadurch zahlen Sie für den zurückgezahlten Teil keine Zinsen und anderen Kreditkosten mehr, die bis zum Ende der Laufzeit angefallen wären.
Bei einem Kredit mit festem Zinssatz darf die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie gleicht den finanziellen Nachteil der Bank aus und ist bei gewöhnlichen Verbraucherkrediten gesetzlich begrenzt. Ob sich die Rückzahlung lohnt, hängt vom Ablösebetrag, den eingesparten Kosten und Ihrer verfügbaren Rücklage ab.
Was das Gesetz erlaubt
Nach § 500 BGB können Sie einen Verbraucherkredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. § 501 BGB schreibt vor, dass sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und Kosten verringern, die auf die restliche Laufzeit entfallen. Das gilt für sogenannte Allgemein-Verbraucherdarlehen, also für viele private Ratenkredite.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Dazu gehört, dass der Sollzins fest vereinbart wurde. Der Sollzins ist der Zinssatz, den die Bank für das geliehene Geld berechnet. Außerdem muss der Vertrag die erforderlichen Angaben zur Entschädigung enthalten. Fehlen bestimmte vorgeschriebene Angaben, darf die Bank möglicherweise keine Entschädigung verlangen. Ob das bei Ihrem Vertrag zutrifft, hängt von dessen Inhalt ab.
Für Immobilienkredite gelten eigene Regeln. Diese Grenzen gelten daher nicht automatisch für eine Baufinanzierung.

Wie hoch die Entschädigung sein darf
Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen gelten mehrere Obergrenzen gleichzeitig. Die Entschädigung darf höchstens 1 Prozent des Betrags betragen, den Sie vorzeitig zurückzahlen. Liegt zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ende der Rückzahlung höchstens ein Jahr, sinkt die Grenze auf 0,5 Prozent. Zusätzlich darf die Entschädigung nicht höher sein als die Sollzinsen, die bis zum vereinbarten Rückzahlungstermin noch angefallen wären.
Die Bank muss nicht automatisch 1 oder 0,5 Prozent berechnen; die Prozentsätze sind Höchstgrenzen, keine Pauschalgebühren. Bei einem variablen Sollzins fehlt die Voraussetzung eines fest vereinbarten Zinssatzes. Bei einem Kredit ohne Sollzinsen ist außerdem zu prüfen, ob der Bank überhaupt ein finanzieller Nachteil entsteht.
Bei einer Teilrückzahlung bezieht sich die Prozentgrenze auf den Betrag, den Sie tatsächlich vorzeitig zahlen, nicht auf die ursprüngliche Kreditsumme. Prüfen Sie auch, ob Ihr Vertrag kostenlose Sondertilgungen erlaubt. Manche Kreditgeber verzichten bei bestimmten Ratenkrediten auf eine Entschädigung. Das ist eine Vereinbarung für das jeweilige Produkt und keine allgemeine Regel für alle Banken.
So prüfen Sie, ob sich die Ablösung lohnt
Bitten Sie Ihre Bank um einen Ablösebetrag für einen konkreten Zahlungstag. Dieser Betrag sollte die Restschuld und eine eventuell verlangte Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen. Lassen Sie sich bei einer Teilrückzahlung auch erklären, wie die Zahlung verbucht wird und ob sich dadurch die Laufzeit oder die Höhe der Raten ändert.
Vergleichen Sie anschließend die Kosten, die bei einer Ablösung wegfallen, mit der Entschädigung und dem Geld, das Sie dafür einsetzen. Der Vergleich der künftigen Raten mit dem heutigen Ablösebetrag zeigt zunächst nur die Summe der Zahlungen, nicht ihren unterschiedlichen Zeitpunkt. Er ist deshalb keine vollständige wirtschaftliche Rechnung. Entscheidend ist auch, wie viel Reserve Ihnen nach der Zahlung bleibt und wofür Sie das Geld sonst brauchen.
Wie viel Sie tatsächlich sparen, hängt vom Vertrag und vom genauen Ablösetermin ab. Eine allgemeine Beispielrechnung reicht dafür nicht aus.
So gehen Sie bei der Rückzahlung vor
- Prüfen Sie im Kreditvertrag, ob Sondertilgungen möglich sind, welcher Sollzins gilt und wie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.
- Fordern Sie bei der Bank einen Ablösebetrag für den gewünschten Termin an. Bei einer Teilzahlung fragen Sie auch nach der Wirkung auf Raten und Laufzeit.
- Vergleichen Sie die ausgewiesene Entschädigung mit den gesetzlichen Grenzen und den Zinsen, die bis zum regulären Vertragsende noch anfallen würden.
- Lassen Sie sich nach der Zahlung schriftlich bestätigen, dass der Kredit vollständig oder in der vereinbarten Höhe zurückgezahlt wurde.
Jede Bank und jeder Kreditvertrag kann andere Regeln für Anfrage und Zahlung vorsehen. Überweisen Sie deshalb nicht einfach einen selbst geschätzten Betrag. Fragen Sie nach dem vorgesehenen Zahlungsweg und prüfen Sie, ob der Ablösebetrag nur für einen bestimmten Stichtag gilt.

Rücklage und zusätzliche Gebühren
Wenn Sie den Kredit ablösen, sparen Sie möglicherweise Zinsen. Das Geld steht Ihnen dann aber nicht mehr für unerwartete Ausgaben zur Verfügung. Gerade wenn Ihr Einkommen schwankt, etwa während der Ausbildung, sollte nach der Rückzahlung genug für laufende Kosten und notwendige Reparaturen übrig bleiben. Zahlen Sie nicht allein deshalb alles zurück, weil gerade Geld auf Ihrem Konto liegt.
Achten Sie außerdem auf separat ausgewiesene Ablöse- oder Bearbeitungsgebühren. Die Verbraucherzentrale hält solche Gebühren für unzulässig. Wenn Ihre Bank zusätzlich zur Vorfälligkeitsentschädigung ein Entgelt verlangt, bitten Sie um eine nachvollziehbare Begründung und prüfen Sie den Vertrag. Bei Unklarheiten kann eine Verbraucherzentrale den konkreten Fall prüfen.


