Beantragen Sie während der Ausbildung einen Ratenkredit, verlangt die Bank häufig Kontoauszüge, um Zahlungseingänge wie Ihre Ausbildungsvergütung zu prüfen. Welche Auszüge nötig sind, hängt von Bank und Kreditprodukt ab: Manchmal reicht ein Auszug mit dem letzten Gehaltseingang, manchmal verlangt die Bank die Auszüge der vergangenen drei Monate.

Prüfen Sie zuerst, welche Unterlagen Ihre Bank verlangt. Kontoauszüge ersetzen Gehaltsabrechnungen oder einen Ausbildungsvertrag nicht automatisch. Wenn Sie Geld für die Ausbildung brauchen, prüfen Sie vor einem Kredit auch passende Förderungen.

Wie viele Auszüge verlangt die Bank?

Vor Abschluss eines Verbraucherdarlehens muss die Bank Ihre Kreditwürdigkeit prüfen und beurteilen, ob Sie die vereinbarten Raten voraussichtlich zahlen können. Das Gesetz schreibt dafür keine bestimmte Anzahl von Kontoauszügen vor. Die Bank entscheidet, welche Nachweise sie für den Kredit und Ihre Situation braucht.

Banken verlangen unterschiedliche Unterlagen. Zum Beispiel verlangt die Deutsche Bank für ihren Privatkredit zwei aktuelle Gehalts- oder Lohnnachweise und einen Kontoauszug mit dem jüngsten Gehalts- oder Renteneingang. Die KT Bank nennt für ihre Verbraucherfinanzierung Abrechnungen und Kontoauszüge der letzten drei Monate. Bei der Stadtsparkasse Düsseldorf hängt die Anforderung unter anderem davon ab, ob das Gehaltskonto dort geführt wird.

Diese Beispiele sind keine allgemeine Regel. Fragen Sie vor dem Zusammenstellen nach dem verlangten Zeitraum, den erforderlichen Konten und den zusätzlichen Einkommensnachweisen. Manche Banken berücksichtigen auch, ob Sie dort bereits Kundin oder Kunde sind.

Geordnete Unterlagen für einen Kreditantrag (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Auszüge vollständig vorbereiten

Laden Sie die angefragten Auszüge im Onlinebanking herunter oder bitten Sie Ihre Bank darum. Achten Sie darauf, dass der Zeitraum lückenlos ist und alle Seiten enthalten sind. Wenn die Bank Kontoauszüge von Ihnen und einer mitantragstellenden Person verlangt, bereiten Sie beide Sätze vor.

Prüfen Sie vor dem Versand, ob der Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers erkennbar ist und die verlangten Zahlungseingänge im Auszug stehen. Reichen Sie die Dateien in dem Format ein, das die Bank vorgibt. Banken machen unterschiedliche Vorgaben zu Dateinamen und Formaten für die Einreichung.

Legen Sie zusätzlich die Unterlagen bereit, die die Bank separat anfordert. Dazu gehören beispielsweise Gehaltsabrechnungen oder Nachweise über weitere Einnahmen. Kontoauszüge zeigen Zahlungseingänge, aber nicht unbedingt alle Angaben, die eine Bank für die Kreditprüfung braucht.

Buchungen nicht ungefragt schwärzen

Schwärzen Sie keine Buchungen, bevor Sie bei der Bank nachgefragt haben. Es ist nicht einheitlich geregelt, welche Angaben Banken bei Kreditanfragen geschwärzt akzeptieren. Eine Bank kann für ihre Prüfung vollständige Auszüge oder bestimmte, unveränderte Nachweise verlangen.

Wenn Sie einzelne Buchungen aus Datenschutzgründen unkenntlich machen möchten, fragen Sie vorher, ob die Bank das akzeptiert und welche Angaben sichtbar bleiben müssen. Regeln für Kontoauszüge bei einem Antrag auf Sozialleistungen lassen sich nicht automatisch auf einen Kreditantrag übertragen.

Was Auszubildende zusätzlich belegen sollten

Kontoauszüge können zeigen, wann und in welcher Höhe Ihre Ausbildungsvergütung eingeht. Bereiten Sie daneben den Ausbildungsvertrag und die verlangten Gehaltsabrechnungen vor. Ob eine Bank weitere Angaben zur Ausbildung oder zum Einkommen braucht, hängt von ihrem Prüfverfahren ab.

Bei der Kreditprüfung kann es darauf ankommen, ob Sie noch in der Probezeit sind, wie hoch und regelmäßig Ihr Einkommen ist und ob eine Übernahme nach der Ausbildung möglich ist. Einzelne Banken berücksichtigen diese Punkte unterschiedlich. Aus einer Ausbildungsvergütung folgt daher weder automatisch eine Kreditzusage noch eine einheitliche Bewertung durch alle Banken.

Auszubildende plant ihr Monatsbudget (KI-Symbolbild)
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Förderungen vor dem Kredit prüfen

Wenn während der Ausbildung Geld fehlt, prüfen Sie zuerst, ob Sie einen Zuschuss bekommen können. Für bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungen kommt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) infrage. Sie wird monatlich gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Ob Sie Anspruch haben, hängt unter anderem von Ihrem Wohnort ab. Auch der Ort Ihrer Ausbildung und das bei der Prüfung berücksichtigte Einkommen spielen eine Rolle. Sie erhalten die Förderung frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.

Bei einer schulischen Berufsausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen Schüler-BAföG passen. Es wird über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung beantragt. Die Nachweise für solche Förderanträge unterscheiden sich von den Unterlagen, die eine Bank für einen Kredit verlangt.

Der Bildungskredit des Bundes ist ein Darlehen für bestimmte Personen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Laut Bundesportal müssen förderfähige Schülerinnen und Schüler unter anderem eine Vollzeitausbildung an einer Ausbildungsstätte machen, die für BAföG förderfähig ist. Außerdem müssen sie im vorletzten oder letzten Ausbildungsjahr sein. Der Kredit beträgt höchstens 7.200 Euro je Ausbildungsabschnitt und läuft höchstens 24 Monate. Da es sich um ein Darlehen handelt, prüfen Sie vor einer Entscheidung die geltenden Rückzahlungsbedingungen. Einen Rechtsanspruch auf Bewilligung gibt es nicht.