Wenn Sie einen kleinen Ratenkredit aufnehmen, wird Ihnen möglicherweise eine Restschuldversicherung angeboten. Sie soll bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Raten oder die Restschuld abdecken. Welche dieser Fälle versichert sind, steht im Vertrag.
Schließen Sie die Versicherung nicht automatisch ab. Vergleichen Sie die Gesamtkosten und prüfen Sie, ob der Schutz zu Ihrem Risiko passt. Bei einem kleinen Kredit wiegt eine feste Prämie im Verhältnis zur Kreditsumme besonders schwer.
Was die Restschuldversicherung abdeckt
Eine Restschuldversicherung leistet je nach Vertrag bei bestimmten Ereignissen. Manche Verträge decken den Todesfall ab, andere zusätzlich Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Die Bedingungen unterscheiden sich, deshalb reicht der Name der versicherten Gefahr nicht als Entscheidungsgrundlage.
Lesen Sie nach, welche Voraussetzungen für eine Zahlung gelten. Bei Arbeitslosigkeit kann der Vertrag etwa bestimmte Anforderungen an die Beschäftigung stellen. Es können Wartezeiten gelten. Der Vertrag kann Ausschlüsse enthalten. Auch die Leistungsdauer kann begrenzt sein. Eine allgemeine finanzielle Notlage oder Insolvenz ist typischerweise nicht versichert. In einer BaFin-Befragung aus dem Jahr 2020 glaubten allerdings 69 Prozent der befragten Versicherten, solche Fälle seien abgedeckt.

Warum die Kosten beim Kleinkredit zählen
Ein einmaliger Versicherungsbeitrag kann einen merklichen Teil der Kreditsumme ausmachen. Wenn der Beitrag zum Kreditbetrag hinzugerechnet wird, zahlen Sie auch Zinsen darauf. Vergleichen Sie deshalb neben der Monatsrate auch den Betrag, den Sie ausgezahlt bekommen, und die gesamte Rückzahlung.
Kreditangebote mit und ohne Restschuldversicherung vergleichen
Bitten Sie um zwei Angebote mit derselben Kreditsumme und Laufzeit: eines ohne und eines mit Versicherung. Vergleichen Sie:
- den Betrag, der Ihnen tatsächlich ausgezahlt wird,
- die Versicherungsprämie und ihre Zahlungsweise,
- die monatliche Rate und den Gesamtbetrag der Rückzahlung,
- Ausschlüsse, Wartezeiten und die maximale Leistungsdauer.
Wenn der Versicherungsbeitrag mitfinanziert wird, sollte aus dem Angebot auch hervorgehen, wie viel zusätzliche Zinsen dafür anfallen. Eine niedrigere Monatsrate sagt wenig aus, wenn dafür die Laufzeit länger oder die gesamte Rückzahlung höher ist.
Prüfen Sie auch, wie Sie bereits abgesichert sind. Rücklagen sowie eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung können einen Teil des finanziellen Risikos auffangen. Gesetzliche Leistungen wie Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Arbeitslosengeld können ebenfalls einen Teil auffangen. Diese Absicherungen decken aber nicht automatisch jede Kreditrate ab. Entscheidend ist, welche finanzielle Lücke danach bleibt.
Bei einem kleinen Kredit mit kurzer Laufzeit ist die mögliche Restschuld begrenzt. Das spricht dafür, besonders genau abzuwägen, ob der Preis der Versicherung zum verbleibenden Risiko passt. Eine Police kann dennoch infrage kommen, wenn sie ein konkretes Risiko abdeckt, das Sie anders nicht ausreichend abgesichert haben, und die Vertragsbedingungen im Ernstfall greifen.
Freiwilligkeit und Fristen prüfen
Fragen Sie, ob die Versicherung freiwillig ist. Wenn Ihnen gesagt wird, dass Sie den Kredit nur mit Versicherung bekommen, bitten Sie um eine schriftliche Erklärung und vergleichen Sie ein weiteres Kreditangebot. Eine ältere Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dokumentierte Fälle, in denen Kundinnen und Kunden den Eindruck hatten, die Versicherung sei Voraussetzung. Daraus lässt sich keine allgemeine Aussage über heutige Angebote ableiten.
Für Restschuldversicherungen zu bestimmten Allgemein-Verbraucherdarlehen, also bestimmten Krediten für Verbraucher, gilt nach § 7a Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes eine Wartefrist. Das bedeutet: Bei Darlehensverträgen, die nach dem 1. Januar 2025 abgeschlossen wurden, darf die Versicherung frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Versicherungsvertrag nichtig, also rechtlich unwirksam. Ob die Regel für Ihren Kredit gilt, hängt von der Art des Darlehens ab.
Am 7. November 2026 sind weitere Regeln für Verbraucherkredite noch nicht in Kraft. Sie gelten ab dem 20. November 2026 und betreffen auch Kleinstkredite bis 200 Euro sowie bestimmte andere Kreditformen. Wenn Sie einen Kredit bis 200 Euro aufnehmen, prüfen Sie deshalb die dann geltende Rechtslage. Laut Verbraucherberatung gilt für die Restschuldversicherung in der Regel eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Bei einer Versicherung gegen das Todesfallrisiko beträgt sie 30 Tage. Welche Frist gilt, steht in der Widerrufsbelehrung, der Erklärung zu Ihrem Widerrufsrecht. Dort finden Sie auch die Kontaktstelle. Wenn Sie die Versicherung kündigen, endet der Kredit nicht automatisch. Kredit und Versicherung sind grundsätzlich getrennte Verträge.



