Wenn Sie für eine Ausbildung in eine andere Stadt ziehen, müssen Sie neben Transport und Umzugskartons auch Kaution, erste Miete, Einrichtung und laufende Kosten einplanen. Diese Ausgaben fallen zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Trennen Sie deshalb die einmaligen Umzugskosten von den monatlichen Kosten am neuen Wohnort.

Einen bundesweit einheitlichen Pauschalpreis gibt es nicht. Die Kosten hängen unter anderem davon ab, wie weit der Umzug ist. Auch die Wohnungsgröße spielt eine Rolle, ebenso wie viel Sie selbst erledigen. Förderungen können die Kosten senken. Planen Sie sie aber erst ein, wenn sie bewilligt sind.

Einmalige und laufende Kosten trennen

Erfassen Sie zuerst alle Ausgaben, die vor oder beim Einzug anfallen. Dazu gehören die Kaution und die erste Miete. Hinzu kommen Transport und notwendige Anschaffungen. Prüfen Sie, ob Sie eine Zeit lang zwei Mieten zahlen müssen. Das passiert, wenn der alte Mietvertrag noch läuft und die Miete für die neue Wohnung schon fällig ist.

Einmalige Kosten rund um den Einzug Laufende Kosten nach dem Umzug
Mietkaution und erste Miete Miete und Nebenkosten
Transporter oder Umzugsunternehmen, Kartons und Verpackungsmaterial Strom, Internet und Telefon
Möbel, Haushaltsausstattung und möglicher Renovierungsbedarf Lebensmittel und Haushaltsbedarf
Eventuelle doppelte Miete Versicherungen und Rundfunkbeitrag
Kosten für den Anschluss oder Wechsel von Verträgen Fahrten zur Ausbildungsstätte, Berufsschule und Familie

Planen Sie außerdem unregelmäßige Ausgaben ein, etwa Ersatz für Haushaltsgegenstände oder zusätzliche Fahrten. So erkennen Sie, ob Ausbildungsvergütung und bewilligte Unterstützung für den Einzug und die laufenden Ausgaben reichen.

Wohnkosten in einer kleinen Mietwohnung planen (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Startbudget berechnen

Addieren Sie die einmaligen Kosten. Ziehen Sie davon nur Zuschüsse ab, die bereits bewilligt oder verbindlich zugesagt sind:

Benötigtes Startbudget = Transport und Umzug + Kaution und erste Wohnkosten + notwendige Einrichtung + mögliche doppelte Miete + Reserve − bestätigte Zuschüsse

Holen Sie für größere Transportkosten konkrete Angebote ein. Prüfen Sie beim Mietwagenangebot neben dem Preis auch die Bedingungen und welche Leistungen enthalten sind. Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, bitten Sie um eine schriftliche Aufstellung der geplanten Leistungen.

Die Mietkaution ist gesetzlich begrenzt: Sie darf höchstens drei Monatsmieten ohne ausgewiesene Betriebskosten betragen. Eine Geldkaution dürfen Sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Planen Sie deshalb sowohl die Gesamthöhe als auch den tatsächlichen Zahlungszeitpunkt ein.

Förderung vor dem Umzug klären

Die Bundesagentur für Arbeit kann notwendige Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen mit Geld aus dem Vermittlungsbudget übernehmen. Das Vermittlungsbudget ist eine Förderung für notwendige Kosten rund um die Arbeitsaufnahme. Als Beispiele nennt sie die Miete eines Fahrzeugs oder die Beauftragung eines Umzugsunternehmens. Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Klären Sie eine mögliche Förderung, bevor Sie kostenpflichtige Leistungen verbindlich beauftragen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit muss der Antrag gestellt werden, bevor die Kosten entstehen. Fragen Sie auch, welche Nachweise nötig sind. Je nach Fall verlangt die Behörde zwei oder mehr Kostenvoranschläge. Bewahren Sie Angebote und Belege auf.

Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, ist eine monatliche Unterstützung für bestimmte Ausbildungen. Sie wird individuell berechnet und hängt unter anderem von der Ausbildungsvergütung sowie dem Einkommen der Eltern oder der Partnerin beziehungsweise des Partners ab. BAB ist daher keine pauschale Erstattung für Kaution, Möbel oder Transport. Für schulische Ausbildungen ist BAB grundsätzlich nicht vorgesehen; unter bestimmten Voraussetzungen kommt Schüler-BAföG infrage.

Mit dem Mobilitätszuschuss unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Heimfahrten im ersten Ausbildungsjahr. Die Bundesagentur für Arbeit nennt zwei Heimfahrten pro Monat. Der Zuschuss ist keine Erstattung der Umzugskosten. Die Angaben der Bundesagentur zu den Entfernungsbedingungen unterscheiden sich. Die ausführliche Informationsseite verlangt eine Wegezeit von mindestens zwei Stunden für Hin- und Rückfahrt und einen Umzug, der dadurch nötig wird. Lassen Sie Ihren Anspruch deshalb vorab von der zuständigen Beratungsstelle prüfen.

Umzug und Verträge günstig organisieren

Vergleichen Sie Wohnformen wie Wohngemeinschaft, Wohnheim und eigene Wohnung anhand der gesamten monatlichen Belastung. Eine günstigere Miete hilft wenig, wenn dafür hohe Fahrtkosten anfallen. Übernehmen Sie außerdem nur Möbel und Haushaltsgegenstände, die Sie zum Start tatsächlich brauchen. Weitere Anschaffungen lassen sich nach dem Einzug besser an den verfügbaren Betrag anpassen.

Wenn Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag behalten oder einen neuen abschließen, informieren Sie den Anbieter rechtzeitig über den Umzug. Notieren Sie beim Auszug und Einzug Zählernummer und Zählerstand. Klären Sie, wann der alte Vertrag endet und der neue beginnt, damit Sie nicht gleichzeitig für zwei Verträge zahlen. Prüfen Sie auch, wann Internet und Telefon am neuen Wohnort verfügbar sind, bevor Sie alte Verträge kündigen oder neue beauftragen.

Einfacher Wocheneinkauf für den eigenen Haushalt (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Monatliche Belastung prüfen

Rechnen Sie zur monatlichen Ausbildungsvergütung nur Unterstützung hinzu, die bereits bewilligt wurde. Ziehen Sie davon Miete, Nebenkosten, Strom, Lebensmittel, Fahrten und weitere regelmäßige Ausgaben ab. Wenn danach kaum Geld übrig bleibt, suchen Sie vor dem Umzug nach Kosten, die Sie senken können. Sie können zum Beispiel eine andere Wohnform wählen oder eine günstigere Fahrverbindung suchen. Anschaffungen lassen sich auf später verschieben.

Falls Sie einen Kredit erwägen, rechnen Sie die Rückzahlung von Anfang an als feste monatliche Ausgabe ein. Planen Sie die Rate nicht so, als wäre eine erwartete, noch nicht bewilligte Förderung bereits sicher. Entscheidend ist, ob nach Miete und notwendigen Ausgaben genug Geld für die Rückzahlung und unregelmäßige Kosten bleibt.